Ratgeber

Arbeitszeiterfassung in der Gastronomie: Was macht ein rechtssicheres Zeiterfassungs-Tool aus?

Arbeitszeiterfassung mit Zettel und Stift
Die Arbeitszeit mit Zettel und Stift eintragen? Ob diese Praxis im Rahmen der neuen Regulierung noch rechtskonform ist, ist fraglich. (Foto: © cirquedesprit/stock.adobe.com)
In Gastronomie und Catering erfassen die meisten Betriebe die Arbeitszeit bereits. Doch es ist fraglich, ob die hier gängige Praxis mit Zettel, Stift und händisch ausgefüllten Kalkulationstabellen im Zuge der neuen Regulierung noch rechtskonform sein wird. Doch wie sollte eine revisionssichere, digitale Lösung aussehen?
Donnerstag, 04.05.2023, 11:43 Uhr, Autor: Sarah Kleinen

Im September 2022 gab es ein richtungsweisendes Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) zum Thema Arbeitszeiterfassung. Dieses kam nicht unerwartet, denn der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte bereits 2019 in seiner „Stechuhr-Entscheidung“ festgestellt, dass EU-Mitglieder Arbeitgeber zur Zeiterfassung verpflichten müssen.

Damit ist die Pflicht zur Einführung eines Zeiterfassungssystems für alle Arbeitgeber durch die Rechtsprechung inzwischen unmissverständlich festgestellt – auch wenn sie noch nicht im deutschen Gesetz verankert ist. Das BAG leitet diese Pflicht aus einer neuen Interpretation allgemeiner Arbeitsschutzvorschriften im Licht des EuGH-Urteils ab.

Das bestehende deutsche Arbeitszeitgesetz definiert zwar bereits eine Pflicht zur Erfassung von Überstunden, muss aber im Hinblick auf die Vorgabe des EuGH neu gefasst werden. Der kürzlich veröffentlichte Entwurf des Bundesarbeitsministeriums soll genau das leisten. Er muss zwar noch das Kabinett und das parlamentarische Verfahren durchlaufen; bereits 2023 könnte die gesetzliche Regelung allerdings rechtskräftig werden.

Was bedeutet die Verpflichtung für Gastronomie und Catering in der Praxis?

Alle Arbeitgeber haben ihren Beschäftigten ein elektronisches Zeiterfassungssystem bereitzustellen. Damit müssen Beginn und Ende der Arbeitszeit, ihre Dauer, Pausenzeiten sowie etwaige Überstunden erfasst werden.

Dies ist keine „Kann-Regelung“: Wenn ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern freistellt, dieses System zu nutzen, ist das nicht ausreichend. Es muss verpflichtend eingesetzt werden.

Auch wenn eine systematische Überwachung und Ahndung von Verstößen bisher nicht umgesetzt zu sein scheint und es je nach Unternehmensgröße eine Übergangsfrist geben soll, könnten künftig Bußgelder bis zu 30.000 Euro drohen. Als Unternehmen bis dahin abzuwarten und untätig zu bleiben, ist riskant. Die Lösung will hier gut überlegt sein und muss rechtssicher funktionieren.

Weiterlesen

Zurück zur Startseite

Weitere Themen

Ein Arbeiter mit einer Uhr
Zeiterfassungspflicht
Zeiterfassungspflicht

Digitale Zeiterfassung auch ohne Gesetz ein Muss?

Das EuGH-Urteil zur Zeiterfassungspflicht wartet zwar immer noch auf Umsetzung in Deutschland, Gastronomie- und Hotelbetriebe sollten jedoch die Chance nutzen und sich jetzt schon auf eine digitale Zeiterfassung einstellen. Lesen Sie, weshalb die Zeit gerade jetzt reif ist für eine digitale Zeiterfassung.
Der Kölner gastRUNomie-Lauf
Charity-Aktion
Charity-Aktion

Kölner Gastro-Familie läuft wieder für den guten Zweck

Der Kölner gastRUNomie-Lauf ist zurück! Unter dem bewährten Motto „gastRUNomie – Von der Spülkraft bis zum General Manager“ demonstriert die Kölner Gastro-Szene einmal mehr ihren starken Zusammenhalt – und das für den guten Zweck.
Zahlen mit Kartenterminal
Studie
Studie

Trinkgeldverhalten in Deutschland im Wandel

Im Vergleich zu Nachbarländern zeigt sich Deutschland am großzügigsten beim Trinkgeld – doch Inflation, technologische Entwicklungen und neue Erwartungshaltungen rütteln am eingespielten System.
Gäste bei der Eröffnung des ersten L'Osteria-Restaurants
Restauranteröffnung
Restauranteröffnung

L’Osteria feiert Markteintritt in Spanien

Premiere auf Mallorca: Die italienische Markengastronomie zelebrierte am 9. September 2025 die Eröffnung ihres ersten Restaurants in Spanien. Trotz Unwetter waren rund 500 Gäste gekommen – darunter auch viele Prominente.
Spitzenköche
Event
Event

Küchenlegenden kehrten ins Wasserturm Hotel Köln zurück

Kulinarische Reunion im Wasserturm Hotel Köln: Bei einer exklusiven Kitchenparty kehrten gleich mehrere Spitzenköche an ihre einstige Wirkungsstätte zurück. Den Gästen boten sie dabei kulinarische Höhenflüge mit einem Blick auf die Kölner Lichter.
„Le Burger Lounge“ im SCS Multiplex
Neues Konzept
Neues Konzept

Le Burger denkt die Wiener Kaffeehauskultur neu

Das Familienunternehmen erweitert seinen Standort in der Shopping City Süd (SCS). Neben dem bestehenden Stammlokal soll auf zusätzlichen 150 m² eine stilvolle Lounge entstehen. Mit dem neuen Konzept verfolgt Le Burger das Ziel, die Wiener Kaffeehauskultur im Multiplex wieder aufleben zu lassen.
Peter Hauk betrachtet in einem Weinberg am Kappelberg in Fellbach Lemberger Trauben.
Baden-Württemberg
Baden-Württemberg

Peter Hauk plant Pflichtabgabe für Winzer

Winzer in Baden-Württemberg sollen vom kommenden Jahr an zu einer Abgabe verpflichtet werden, um heimische Weine besser zu vermarkten. Warum Minister Hauk von „Zwangssolidarität“ spricht.
Wirtschaftsministerin Katherina Reiche
Gasspeicherumlage
Gasspeicherumlage

Bundesregierung will Gaskunden entlasten

Unternehmen und Privathaushalte sollen ab dem kommenden Jahr weniger für Erdgas zahlen. Die Bundesregierung will die Gasspeicherumlage abschaffen. Der Bundestag wird am Donnerstag erstmalig über einen entsprechenden Entwurf debattieren.
Alina Meissner-Bebrout und Tim Ostertag
Personalie
Personalie

Alina Meissner-Bebrout bekommt Verstärkung im bi:braud

Das Ulmer Sternerestaurant hat eine neue Doppelspitze: Spitzenköchin Alina Meissner-Bebrout teilt sich ab sofort die Küchenleitung mit Tim Ostertag. Dieser hatte ursprünglich zum Probearbeiten im bi:braud angefangen.