Stimmt es, dass wir schon länger Insekten essen, ohne es zu wissen?

Nein, wenn Insekten in Lebensmitteln als Zutat enthalten sind, ist dies in der Zutatenliste angegeben. Produkte auf Basis von Grillen, Heuschrecken oder Würmern in Form von beispielsweise Müsliriegeln, Burger Patties oder auch Mehl gab es aber bereits vor ihren offiziellen Zulassungen in deutschen Supermärkten zu kaufen. Denn Insekten waren vor dem 1. Januar 2018 keine neuartigen Lebensmittel im Sinne der „alten“ Verordnung über neuartige Lebensmittel und konnten deshalb auch ohne Zulassung vermarktet werden.

Der Europäische Gerichtshof bestätigte im Oktober 2020, dass ganze Insekten nicht in den Anwendungsbereich der alten Novel-Food-Verordnung fallen und daher ohne eine Genehmigung auf den Markt gebracht werden können. Erst mit der Konkretisierung des Anwendungsbereichs in der neuen Novel-Food-Verordnung hat sich das geändert.

Allerdings sollte die neue Verordnung nicht zu einem zwischenzeitlichen Verbot der Erzeugnisse führen. Deshalb wurde vorgesehen, dass alle Produkte, die nach dem alten Recht als nicht neuartige angesehen wurden, weiter vermarktet werden dürfen, wenn bis Anfang 2019 der erforderliche Zulassungsantrag oder die Anmeldung erfolgt war – und dann konnten die Erzeugnisse bis zur Entscheidung weiter vermarktet werden.

Hinzu kommt, dass man für Insekten laut Novel-Food-Verordnung auch die Anmeldung als „traditionelles Lebensmittel aus einem Drittland“ wählen kann. Dazu muss dann nur nachgewiesen werden, dass das Lebensmittel dort mindestens 25 Jahre ohne Probleme verzehrt wurde.

Müssen Verbraucher befürchten, dass ihnen Insekten „untergejubelt“ werden?

Nein, diese Befürchtung ist absolut unbegründet. Wenn Insekten in einem Lebensmittel enthalten sind, steht das in jedem Fall in der Zutatenliste. Da die Insektenzucht auch (noch) relativ kostenintensiv ist, ist zudem davon auszugehen, dass auch Produkte mit verarbeiteten Insekten etwas höhere Preise haben und die Unternehmen deshalb auf die Verwendung der „neuen“ und „besonderen“ Zutaten zusätzlich auch über Produktwerbungen darauf hinweisen.

Stimmt es, dass viele Zusatzstoffe aus Insekten hergestellt werden?

Nein, nur drei von insgesamt ca. 320 Zusatzstoffen, die in der Europäischen Union zugelassen sind, werden aus Insekten oder aus deren Ausscheidungen hergestellt. Alle Zusatzstoffe müssen mit ihrem Klassennamen, der die Anwendung beschreibt, z. B. Konservierungsmittel, Farbstoffe oder Stabilisator und der E-Nummer oder der chemischen Bezeichnung, im Zutatenverzeichnis stehen.

  • Der Farbstoff „Echtes Karmin“ (E 120) wird aus wässrigen oder alkoholischen Extrakten von getrockneten weiblichen Cochenille-Schildläusen hergestellt. Im Zutatenverzeichnis steht: „Farbstoff: Echtes Karmin“ oder „Farbstoff: E 120.“
  • Das Trenn- und Überzugsmittel „Schellack“ (E 904) wird aus den harzigen Ausscheidungen der Lackschildlaus gewonnen. Diese werden gereinigt und gebleicht. Im Zutatenverzeichnis steht: „Trennmittel/Überzugsmittel: Schellack“ oder „Trennmittel/Überzugsmittel: E 904“.
  • Bienenwachs (E 901) wird von lebenden Insekten, den Honigbienen, erzeugt. Im Zutatenverzeichnis steht „Trennmittel/Überzugsmittel: E 901“ oder „Trennmittel/Überzugsmittel: Bienenwachs“.

(ots/SAKL)

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