Hintergrund

Mit der Bio-AHVV werden speziell auf die Belange der AHV zugeschnittene nationale Regelungen zur Bio-Kennzeichnung und Bio-Auszeichnung geschaffen. Dies gilt auch für die damit zusammenhängende Kontrolle und Zertifizierung. Der Entwurf der Verordnung 

  • erlaubt Unternehmen, Zutaten und extern zugekaufte Erzeugnisse in Bio-Qualität zu kennzeichnen und damit zu werben. Im Vergleich zur bisherigen Praxis ist dies durch die Bio-AHVV nun deutlich einfacher und unternehmerfreundlicher geregelt. 
  • stellt gleichzeitig sicher, dass die Verbraucher verlässliche Informationen zum Einsatz von Bio-Produkten in Unternehmen der Gemeinschaftsverpflegung erhalten.
  • gibt Unternehmern der AHV die Möglichkeit, den geldwerten prozentualen Bio-Anteil in drei Kategorien auszuzeichnen.

Der Entwurf der Bio-AHVV wurde am 16.03.2023 bei der Europäischen Kommission notifiziert. Die Beschlussfassung des Bundesrats ist für den Sommer vorgesehen.

(BMEL/dpa/SAKL)

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