„Gut gedacht ist nicht gut gemacht“

Aus Sicht des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) Thüringen ist insbesondere die Definition des Grenzwertes von 80 Quadratmetern für die Angebotspflicht ein Problem. „Gut gedacht ist nicht gut gemacht“, sagte Dehoga-Geschäftsführer Dirk Ellinger. So könne der Verband keinem Gastronomen rechtssicher sagen, ob beispielsweise der Vorraum eines kleinen Cafés oder etwa die Größe der Theke in diese Fläche mit einzurechnen sei.

„Die Behörden wissen es auch nicht, da sind wir also in guter Gesellschaft“, sagte Ellinger. „Diese Regeln lassen sich überhaupt nicht rechtssicher umsetzen“, kritisierte er. Die unklare Rechtslage sei offensichtlich auch ein Grund dafür, dass es derzeit kaum Kontrollen von Kommunen zur Angebotspflicht für Mehrwegverpackungen gebe. 

Unterstützung mit Informationsschreiben

Laut einer Stadtsprecherin ist in Erfurt die Angebotspflicht noch nicht gezielt überprüft worden. Den Gastronomen solle eine Übergangsphase zur Einführung der entsprechenden Systeme gewährt werden. Dabei unterstütze die Stadtverwaltung die Unternehmen mit Informationsschreiben. Die Erfahrung zeige aber auch, dass viele Unternehmen bereits in der Vergangenheit eine für sie passende Mehrweglösung gefunden hätten.

Ähnlich ist die Lage im Landkreis Schmalkalden-Meiningen. „Wir haben bisher keine gezielten Kontrollen durchgeführt“, sagte ein Sprecher des Landratsamtes. Wenn überhaupt, sei im Zuge von anderen Kontrollen in den Unternehmen auf die Angebotspflicht hingewiesen worden. „Informativ wurde von uns im Amtsblatt November 2022 ausführlich die Sachlage erläutert.“

„Die Nachfrage nach den Mehrwegbehältern ist gering“

Derweil stößt die Mehrwegpflicht auch bei den Gästen auf wenig Resonanz. So stehen die Mehrwegbehälter zum Mitnehmen von Speisen bei den Gastronomen in Sachsen meist ungenutzt im Regal.

„Die Nachfrage nach den Mehrwegbehältern ist gering“, sagte der Geschäftsführer des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes
(Dehoga) in Sachsen, Axel Klein, der Deutschen Presse-Agentur.

Eine große Mehrheit der gastronomischen Betriebe habe solche Behälter laut einer dpa-Umfrage inzwischen vorrätig. „Die großen Fleischereien und Imbisse bieten Mehrweg an und weisen auf die Mehrwegmöglichkeit deutlich sichtbar hin“, sagte eine Sprecherin der Stadt Dresden. Das gelte auch für den größten Teil der kleineren Fleischereien und Imbisse.

Das Umweltamt und das Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft kontrollieren demnach seit Anfang Februar die Einhaltung der Mehrweg-Angebotspflicht in Unternehmen jeglicher Größe im Dresdner Stadtgebiet. Das Gesetz werde angenommen, hieß es. Für eine Bewertung sei es jedoch noch zu früh.

Bei Behältnissen, die von den Kunden selbst mitgebracht werden, hätten die Gastronomen jedoch Bedenken geäußert. Es gebe keine Garantie, dass diese Behälter immer hygienisch geeignet seien.

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