Wie geht es mit Schuhbeck weiter?
Auch ist noch unklar, wie es mit Alfons Schuhbeck selbst weitergeht. Dieser war am 27. Oktober 2022 zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe verurteilt worden. Gegen dieses Urteil hatte der Spitzenkoch jedoch Revision eingelegt.
„Realistischerweise muss für die Revision ein Zeitraum von neun Monaten bis zu einem Jahr angesetzt werden. Sollte der BGH das Urteil bestätigen, könnte Schuhbeck direkt danach zum Haftantritt geladen werden“, erklärt Rechtsanwalt Michael Kempter gegenüber der Abendzeitung.
(Abendzeitung Digital/t-online/SAKL)