Expertentipp für Arbeitgeber: Thema Urlaubsplanung offen ansprechen

Es ist daher für Arbeitgeber ratsam, das Thema Urlaub regelmäßig anzusprechen, beispielsweise alle drei Monate. Der Vorteil bei solch einem regelmäßigen Turnus ist, dass alle informiert bleiben und das Thema und die Nerven der Beteiligten auch nicht überstrapaziert werden.

Wichtig ist, dass ein Arbeitgeber bei diesen Hinweisen aber zum Beispiel auch langzeiterkrankte Arbeitnehmer informiert – etwa für das Kalenderjahr, in dessen Lauf die Arbeitsunfähigkeit eingetreten ist.

Schriftlich währt am längsten

„Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Arbeitgeber die Information ihrer Arbeitnehmer schriftlich dokumentieren und sich von den Arbeitnehmern innerhalb einer angemessenen Frist bestätigen lassen, dass sie die Information erhalten und verstanden haben“, sagt Panzer.

Thema Urlaubsplanung: So kommen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen

Das gemeinsame Ziel von Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollte es sein, die Urlaubswünsche abzufragen, um diese bei der Festlegung des Urlaubs mit den betrieblichen Notwendigkeiten abzustimmen.

„Wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich austauschen, profitieren beide Seiten davon und das Thema Urlaubsplanung ist – trotz ungenauer Definition – keine unlösbare Aufgabe“, fasst Zobel zusammen.

(Schultze & Braun/THWA)

Zurück zur Startseite

Weitere Themen

Richterin fällt ein Urteil.
Recht
Recht

Gerichtsurteil: Resturlaub verjährt nicht automatisch

Das Ende des Jahres naht. Also noch schnell ab in den Urlaub. Schließlich verfällt der Urlaubsanspruch zum Jahresende. Nein, nicht mehr. Denn jüngst hat das Bundesarbeitsgericht entschieden: Resturlaub verjährt nicht automatisch – auch nicht nach drei Jahren. Was hat das für Folgen?
Geld wird übergeben.
Arbeitsrecht
Arbeitsrecht

Arbeitsfreie Feiertage und Entgeltzahlung: Was gilt? 

Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, ihren Angestellten ein Entgelt zu bezahlen. Bei bundesweiten Feiertagen ist die Regelung klar. Aber was sagt der Gesetzgeber bei landesgesetzlichen Feiertagen?
Das weltberühmte Schloss Neuschwanstein.
Rechtsstreit
Rechtsstreit

Explorer Hotel Neuschwanstein: Urteil im Namensstreit gefallen

Das Schloss Neuschwanstein ist wohl das berühmteste Bauwerk Bayerns. Neuschwanstein ist aber nicht nur ein Schloss, sondern auch eine geschützte Marke. Muss ein Hotel deswegen auf den Namenszusatz „Neuschwanstein“ verzichten?
Schild des Bundesarbeitsgerichts
Urteil des Bundesarbeitsgerichts
Urteil des Bundesarbeitsgerichts

Urlaubskürzung bei Kurzarbeit möglich

Der Arbeitgeber darf den Urlaubsanspruch der Mitarbeiter neu berechnen, wenn die Arbeitszeit durch Kurzarbeit tageweise reduziert wurde. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Paragraph
Gerichtsurteil
Gerichtsurteil

Schließung der Außengastronomie rechtens

Die Schließung der Außengastronomie ist nach einer Entscheidung des Bremer Oberverwaltungsgerichts rechtens. Das Gericht lehnte die Eilanträge von drei Gastronomiebetrieben gegen die Corona-Verordnung ab.
Ein Gerichtsurteil
Gerichtsurteile
Gerichtsurteile

OVG lehnt Anträge zu Gastronomie und Beherbergungsverbot ab

Das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen hat in Eilbeschlüssen Anträge gegen die Schließung der Gastronomie und gegen das Beherbergungsverbot abgelehnt.
Ein Richterhammer in einem Gerichtssaal
Gerichtsverfahren
Gerichtsverfahren

Urteil: Versicherung muss Wirt Umsatzausfälle erstatten

Erneut ist ein Gerichtsurteil zugunsten eines Gastronomen gefällt worden, dessen Versicherung nun für seinen Umsatzausfall von mehreren Hunderttausend Euro aufkommen muss.