Entfristung der reduzierten Mehrwertsteuer schafft Planungssicherheit

In einem von der CDU/CSU-Fraktion eingebrachten Gesetzesentwurf zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes heißt es: 

„Die Gastronomie benötigt möglichst frühzeitig Planungssicherheit für die Situation ab 2024, nicht zuletzt aufgrund von Familien- und Betriebsfeiern, die oft viele Monate im Voraus gebucht und entsprechend kalkuliert werden müssen. Kurzfristige Verlängerungen wie kurz vor dem Jahresende 2022 erschweren diese Planung erheblich.“

Lena Werner betont daher: „Mit einer dauerhaften Beibehaltung der reduzierten Umsatzsteuer schaffen wir für die Branche mehr Planungssicherheit und haben mit diesem Vorgehen ein essenzielles Instrument gegen die aktuellen Preissteigerungen.“

Entfristung stärkt die Wettbewerbsfähigkeit der Gastronomie

Nach Angaben der CDU/CSU-Fraktion wurde die Verlängerung mit durch die Corona-Pandemie eingetretenen Verhaltensänderungen begründet. Es wurde angenommen, dass die Verbraucher verstärkt geliefertes oder mitgenommenes Essen konsumieren würden, das dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliege. Mit der Senkung sollten Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden.

Die Entfristung und dauerhafte Anwendung des ermäßigten Satzes in der Gastronomie führt nach Ansicht der CDU/CSU-Fraktion zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Gastronomie angesichts steigender Belastungen vor allem durch hohe Energie- und Einkaufspreise. Dies gelte unabhängig von Verhaltensänderungen.

Insbesondere im ländlichen Raum seien Restaurants und Wirtshäuser unverzichtbare Treffpunkte. Eine lebendige und vielfältige Restaurantkultur trage wesentlich zur Lebens- und Standortqualität sowie zur Attraktivität als Reiseziel für in- und ausländische Gäste bei.

Außerdem weist die CDU/CSU-Fraktion darauf hin, dass ein Auslaufen des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes eine grundsätzliche Wettbewerbsbenachteiligung innerhalb Europas bedeute.

23 der 27 EU-Mitgliedstaaten würden ihrer Gastronomie einen ermäßigten Steuersatz gewähren. Die ab dem Jahr 2024 zu erwartenden Umsatzsteuer Mindereinnahmen gibt die Fraktion mit jährlich rund 3,3 Milliarden Euro an.

(SPD-Bundestagsfraktion/Deutscher Bundestag/SAKL)

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