War der Umsatzrückgang Corona-bedingt oder nicht?

Erhaltene finanzielle Hilfen müssen die Unternehmen auch dann zurückzahlen, wenn der Umsatzrückgang nicht durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie begründet war. Zu belegen, dass der Umsatzrückgang Corona-bedingt war, ist jedoch alles andere als einfach.

Eindeutig Corona-bedingt ist der Rückgang lediglich, wenn das Unternehmen in der Pandemie schließen musste – Stichwort Lockdown. Musste es das nicht, wird der Nachweis eines Corona-bedingten Umsatzrückgangs mitunter zu einer großen Herausforderung.

Materialengpässe, der Mangel an Fachkräften oder wenn Aufträge nicht bearbeitet werden konnten, zählen nicht per se als Gründe für einen Corona-bedingten Umsatzrückgang. Zahlreiche Abgrenzungsfragen führen dazu, dass sich Unternehmer, Geschäftsleiter, aber auch Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bei der Frage „War der Umsatzrückgang Corona-bedingt?“ in den Schlussabrechnungen in einem rechtlichen Bereich bewegen, zu dem es bis dato noch keine Rechtsprechung gibt.

Sonderfall Unternehmensverbünde

Einen Sonderfall bei der Schlussabrechnung stellen Unternehmensverbünde dar, für die grundsätzlich alle genannten Punkte relevant sind – sowie ein wichtiger weiterer: „Die zusätzliche Besonderheit ist, dass – unabhängig von der Zahl der Unternehmen im Verbund – nur ein Unternehmen für den gesamten Verbund eine Schlussabrechnung einreichen darf“, sagt Fehl-Weileder. „Einen solchen Verbund stellt bereits eine GmbH & Co. KG dar, die rein rechtlich gesehen aus zwei miteinander verbunden Gesellschaften besteht.“

Wenn – aus welchen Gründen auch immer – in einem Unternehmensverbund mehrere Unternehmen eines Verbundes gesondert Hilfen beantragt und erhalten haben, muss dies in der Verbunds-Schlussabrechnung zwingend korrigiert und zusammengefasst werden, was mit zusätzlichem Aufwand verbunden ist. Auch hier gilt: Abgerechnet wird zum Schluss!

(Schultze & Braun/SAKL)

Zurück zur Startseite

Weitere Themen

Gastronom bearbeitet etwas vor einem Computer
Fristverlängerung
Fristverlängerung

Corona-Hilfen: Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung verlängert

Lange Zeit war es so, dass der 30. Juni 2023 für Unternehmen bei der Prüfung und möglichen Rückzahlung der Corona-Überbrückungshilfen eine große Rolle spielte. Nun wurde die Frist für die Einreichung der sogenannten Schlussabrechnung kurzfristig verlängert. 
Dirk Iserlohe
Corona-Entschädigungen
Corona-Entschädigungen

Dirk Iserlohe will vor das Bundesverfassungsgericht ziehen

Der Bundesgerichtshof hat die Klage der Dorint-Gruppe bezüglich der ungleichen Behandlung bei den Corona-Hilfen zurückgewiesen. Trotzdem will Dorint-Aufsichtsrat Dirk Iserlohe den Kampf für gerechte Beihilfen für große mittelständische Hotelunternehmen fortsetzen.
Gerade mittelständische Unternehmen, zu denen auch viele Hotels zählen, benötigen Entlastungen und Förderungen von Seiten der Politik. (Foto: © Pixel-Shot/stock.adobe.com)
Wirtschaft
Wirtschaft

Maßnahmen zur Stärkung der Wachstumskräfte gefordert

In Deutschland herrscht derzeit ein sehr schwieriges Konjunkturumfeld sowie eine hartnäckige Schwächephase des deutschen Mittelstandes. Die Arbeitsgemeinschaft Mittelstand mahnt daher die Politik zum Handeln, um die Wachstumskräfte zu stärken. 
Corona-Wirtschaftshilfen: Letztmalige Fristverlängerung zur Einreichung der Schlussabrechnungen bis zum 30. September 2024. (Foto: © picture alliance / Bildagentur-online/Ohde)
Rückzahlung
Rückzahlung

Corona-Wirtschaftshilfen: Letztmalige Fristverlängerung

Am Donnerstag einigten sich Bund und Länder auf einen letzten Aufschub für die Einreichung der Schlussabrechnung. In der Sonder-Wirtschaftsministerkonferenz wurde der Schlusstermin auf Ende September 2024 festgesetzt. 
Die Bühne für den Zukunftspreis auf der Internorga in Hamburg (Foto: © Hamburg Messe und Congress/Nicolas Maack)
Fachmesse
Fachmesse

Internorga Zukunftspreis prämiert herausragende Unternehmen

Der Internorga Zukunftspreis gilt national als einer der bedeutendsten Auszeichnungen im Außer-Haus-Markt und wird am 08. März live auf der Internorga Open Stage verliehen. Ausgezeichnet werden Mut und Innovation.
Bezahlvorgang in einem Restaurant
Ratgeber
Ratgeber

Trinkgeld in der Gastronomie: Was gibt es zu beachten?

In der Weihnachtszeit haben Restaurants in der Regel Hochkonjunktur und die Trinkgeldkassen sind gut gefüllt – zumindest, wenn die Qualität von Speisen und Service stimmt. Aber welche Ansprüche haben Arbeitnehmer beim Thema Trinkgeld, wie ist die Steuerfreiheit geregelt und was sagen Statistiken über das Trinkgeldverhalten der Deutschen? 
Restaurant
Ratgeber
Ratgeber

Wie nachhaltig war das gastronomische Jahr 2023?

Von der Warenbestellung bis zum To-Go-Geschäft: Beim Jahresabschluss messen Gastronomen, wie nachhaltig sie mit ihrem unternehmerischen Denken und Handeln aufgestellt waren. Ein Experte für Digitalisierung gibt Tipps für noch mehr Wirtschaftlichkeit.