Ratgeber

Rückzahlung von Corona-Hilfen: Darauf müssen Unternehmen achten

Corona-Überbrückungshilfe
Alle Unternehmen, die Überbrückungshilfe erhalten haben, müssen selbst aktiv zu werden und bis zum 30. Juni eine Schlussabrechnung einreichen oder eine Fristverlängerung beantragen. (Foto: © ImagESine/stock.adobe.com)
Abgerechnet wird zum Schluss: Die staatlichen Hilfspakete während der Corona-Krise haben viele Unternehmen vor einer existenziellen finanziellen Schieflage gerettet. Doch Unternehmen, die diese Überbrückungshilfen erhalten haben, müssen eine Schlussabrechnung einreichen. Worauf müssen sie hierbei achten?
Donnerstag, 20.04.2023, 13:49 Uhr, Autor: Sarah Kleinen

„Fast drei Jahre nach dem Start der Überbrückungshilfe I steht bei vielen krisengebeutelten Unternehmen die Überprüfung und die mögliche Rückzahlung von gewährten Hilfen an“, sagt Stefan Schwindl, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bei der MTG Wirtschaftskanzlei. 

Er ergänzt: „Alle Unternehmen, die Überbrückungshilfe erhalten haben, sind dazu verpflichtet, selbst aktiv zu werden. Bis zum 30. Juni 2023 müssen sie eine Schlussabrechnung einreichen oder eine Fristverlängerung bis zum 31. Dezember 2023 beantragen.“ 

Wichtig ist: Die Schlussabrechnung muss zwingend von einem prüfenden Dritten abgegeben werden, also einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer. Die prüfenden Dritten sind es auch, die die Fristverlängerung bis Ende 2023 beantragen können, die automatisiert genehmigt werden soll.

Stefan Schwindl
Stefan Schwindl, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bei der MTG Wirtschaftskanzlei (Foto: © MTG Wirtschaftskanzlei)

Unabhängig von einer möglichen Fristverlängerung gilt jedoch: Den Stichtag 30. Juni oder 31. Dezember zu reißen ist nicht ratsam. Und auch ein Aussitzen führt im Fall der Schlussabrechnung nicht dazu, dass die Rückzahlung nach dem Motto „Wo keine Schlussabrechnung, da keine Rückforderung“ entfällt. Die Hilfen sind in den beiden genannten Fällen vielmehr in voller Höhe zurückzuzahlen.

Rückzahlungen vermeiden oder die Höhe der Rückzahlung reduzieren

„Über die Angaben in der Schlussabrechnung können die Unternehmen eine Rückzahlungspflicht entweder ganz vermeiden oder zumindest die Höhe der Rückzahlung reduzieren, wenn sie Hilfen erhalten haben, aber nicht bezugsberechtigt waren“, sagt Rechtsanwältin Dr. Elske Fehl-Weileder, die am Nürnberger Standort der bundesweit vertretenen Kanzlei Schultze & Braun tätig ist.

Dr. Elske Fehl-Weileder
Rechtsanwältin Dr. Elske Fehl-Weileder ist am Nürnberger Standort der bundesweit vertretenen Kanzlei Schultze & Braun tätig. (Foto: © Schultze & Braun)

Sie betont: „Umso dringlicher ist es für Geschäftsleiter, sich mit der Schlussabrechnung so bald wie möglich zu befassen – gerade auch wegen des großen operativen und administrativen Aufwands für die Einreichung der Schlussabrechnung.“

Die Schlussabrechnung dient dazu, die ursprünglich im Antrag für die finanziellen Hilfen gemachten Angaben zu überprüfen. Da die Zeit für die Beantragung mitunter knapp gewesen ist und es schnell gehen musste, basieren diese Angaben in den meisten Fällen auf Schätzungen. Anhand der Differenz zwischen den Zahlen in der Schlussabrechnung und den Angaben im Antrag bemisst sich die Höhe einer etwaigen Rückzahlung.

„Es ist also wichtig, genau zu prüfen, wie die Zahlen für die Schlussabrechnung aussehen“, erläutert Schwindl. „Hinzu kommt, dass sich die Förderbedingungen der Überbrückungshilfen kontinuierlich geändert haben, was bei der Schlussabrechnung ebenfalls berücksichtigt werden muss.“

Weiterlesen

Zurück zur Startseite

Weitere Themen

Gastronom bearbeitet etwas vor einem Computer
Fristverlängerung
Fristverlängerung

Corona-Hilfen: Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung verlängert

Lange Zeit war es so, dass der 30. Juni 2023 für Unternehmen bei der Prüfung und möglichen Rückzahlung der Corona-Überbrückungshilfen eine große Rolle spielte. Nun wurde die Frist für die Einreichung der sogenannten Schlussabrechnung kurzfristig verlängert. 
Dirk Iserlohe
Corona-Entschädigungen
Corona-Entschädigungen

Dirk Iserlohe will vor das Bundesverfassungsgericht ziehen

Der Bundesgerichtshof hat die Klage der Dorint-Gruppe bezüglich der ungleichen Behandlung bei den Corona-Hilfen zurückgewiesen. Trotzdem will Dorint-Aufsichtsrat Dirk Iserlohe den Kampf für gerechte Beihilfen für große mittelständische Hotelunternehmen fortsetzen.
Gerade mittelständische Unternehmen, zu denen auch viele Hotels zählen, benötigen Entlastungen und Förderungen von Seiten der Politik. (Foto: © Pixel-Shot/stock.adobe.com)
Wirtschaft
Wirtschaft

Maßnahmen zur Stärkung der Wachstumskräfte gefordert

In Deutschland herrscht derzeit ein sehr schwieriges Konjunkturumfeld sowie eine hartnäckige Schwächephase des deutschen Mittelstandes. Die Arbeitsgemeinschaft Mittelstand mahnt daher die Politik zum Handeln, um die Wachstumskräfte zu stärken. 
Corona-Wirtschaftshilfen: Letztmalige Fristverlängerung zur Einreichung der Schlussabrechnungen bis zum 30. September 2024. (Foto: © picture alliance / Bildagentur-online/Ohde)
Rückzahlung
Rückzahlung

Corona-Wirtschaftshilfen: Letztmalige Fristverlängerung

Am Donnerstag einigten sich Bund und Länder auf einen letzten Aufschub für die Einreichung der Schlussabrechnung. In der Sonder-Wirtschaftsministerkonferenz wurde der Schlusstermin auf Ende September 2024 festgesetzt. 
Die Bühne für den Zukunftspreis auf der Internorga in Hamburg (Foto: © Hamburg Messe und Congress/Nicolas Maack)
Fachmesse
Fachmesse

Internorga Zukunftspreis prämiert herausragende Unternehmen

Der Internorga Zukunftspreis gilt national als einer der bedeutendsten Auszeichnungen im Außer-Haus-Markt und wird am 08. März live auf der Internorga Open Stage verliehen. Ausgezeichnet werden Mut und Innovation.
Bezahlvorgang in einem Restaurant
Ratgeber
Ratgeber

Trinkgeld in der Gastronomie: Was gibt es zu beachten?

In der Weihnachtszeit haben Restaurants in der Regel Hochkonjunktur und die Trinkgeldkassen sind gut gefüllt – zumindest, wenn die Qualität von Speisen und Service stimmt. Aber welche Ansprüche haben Arbeitnehmer beim Thema Trinkgeld, wie ist die Steuerfreiheit geregelt und was sagen Statistiken über das Trinkgeldverhalten der Deutschen? 
Restaurant
Ratgeber
Ratgeber

Wie nachhaltig war das gastronomische Jahr 2023?

Von der Warenbestellung bis zum To-Go-Geschäft: Beim Jahresabschluss messen Gastronomen, wie nachhaltig sie mit ihrem unternehmerischen Denken und Handeln aufgestellt waren. Ein Experte für Digitalisierung gibt Tipps für noch mehr Wirtschaftlichkeit.