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Mehrwegpflicht: Kommen jetzt Kontrollen?

To-Go-Verpackungen
Seit dem 1. Januar 2023 sind gastronomische Betriebe dazu verpflichtet, neben Einweg- auch Mehrwegbehälter für Essen und Getränke zum Mitnehmen anzubieten. (Foto: © Gorodenkoff/stock.adobe.com)
Ob Schnitzel oder Pasta – wer Essen zum Mitnehmen kauft, hat seit Anfang des Jahres bei vielen Anbietern ein Anrecht auf eine Mehrwegverpackung. Doch bei der Umsetzung der neuen Regeln hapere es, sagen Umweltverbände. Sie planen nun Maßnahmen dagegen.
Mittwoch, 08.02.2023, 11:07 Uhr, Autor: Sarah Kleinen

Umweltorganisationen beklagen eine nur lückenhafte Umsetzung der neuen Mehrweg-Angebotspflicht im Gastgewerbe und wollen dagegen vorgehen: So plant Greenpeace ein Hinweisportal, auf dem Kunden Betriebe melden können, die trotz Verpflichtung keine Mehrwegverpackungen für Getränke oder To-Go-Speisen anbieten, wie Viola Wohlgemuth von Greenpeace der Deutschen Presse-Agentur in Berlin sagte.

Auch die Deutsche Umwelthilfe spricht auf Basis von Testkäufen von Verstößen auch großer Anbieter, gegen die man rechtlich vorgehen wolle. Das Gastgewerbe verweist derweil auf hohe Belastungen für die Betriebe.

„Die neue Mehrwegangebotspflicht ist für die Betriebe mit erheblichem organisatorischem und logistischem Aufwand verbunden“, erklärte die Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Hotel -und Gaststättenverbands (Dehoga), Ingrid Hartges. Um Lebensmittel in Mehrwegbehältern in hygienisch unbedenklicher Weise anbieten zu können, müssten bauliche und technische Voraussetzungen geschaffen werden.

„Dies alles ist mit neuen Kosten verbunden“ – in einer ohnehin für die Branche herausfordernden Zeit. Zudem registrierten die Anbieter „offensichtlich keine nennenswert erhöhte Nachfrage“ der Kunden nach den Mehrweg-Varianten.

Ergebnisse aus eigenen Recherchen

Die Deutsche Umwelthilfe will solche Argumente so nicht gelten lassen. Aus ihrer Sicht habe die Branche genügend Zeit gehabt, sich vorzubereiten. An diesem Donnerstag will sie die Ergebnisse eigener Recherchen bei 16 großen Gastronomieketten vorstellen, „darunter Filialen der Systemgastronomie, des Einzelhandels, Bäckereien, Cafés und Kinos“, wie der Verein ankündigte.

„Selbst große Gastronomieketten weigern sich, Mehrwegalternativen anzubieten – trotz ausreichend zeitlichem Vorlauf und vorhandenen Ressourcen.“ Dies könne man jetzt auch mit gerichtsfesten Belegen untermauern.

Bereits zum Inkrafttreten der Regelungen hatte die Umwelthilfe bemängelt, dass diese in ihrer jetzigen Form ins Leere zu laufen drohten.

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