Schuhbeck wehrt sich gegen das Urteil

Kurz vor seinem Auftritt bei der Dinner-Show im bunten Zelt an der Münchner Messe hat Schuhbeck Revision eingelegt gegen das Urteil des Landgerichts München I, das ihn vor einer Woche wegen Steuerhinterziehung von mehr als 2,3 Millionen Euro für drei Jahre und zwei Monate in Haft schicken wollte.

„Alfons Schuhbeck steht zu seiner Schuld, will aber die Strafe auf Basis der schriftlichen Urteilsbegründung nachvollziehen können“, lassen seine Anwälte kurz vor Ablauf der Frist mitteilen – überraschend für viele Prozessbeobachter.

„Sollten die schriftlichen Gründe das Landgerichtsurteil tragen, werde ich meine Anwälte bitten, die Revision im Zweifel zurückzunehmen“, zitieren die Anwälte Schuhbeck. „Bis dahin werde ich in meinen Bemühungen, den Schaden im Rahmen der Möglichkeiten wiedergutzumachen, nicht nachlassen.“

Das heißt, dass Schuhbeck, der Insolvenz anmelden musste und dem seit seinem Prozess einige Fernsehengagements weggebrochen sind, weiter arbeitet, immer weiter. Auch der Auftritt im Theaterzelt war für ihn Arbeit.

(dpa/THWA)

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