Einigung zwischen Hofbräuhaus und Hofbrauhaus
Hofbräuhaus und Hofbrauhaus – soll das ein und dasselbe sein? Das Staatliche Münchner Hofbräuhaus lag darüber zehn Jahre lang im Streit mit einem Dresdner Lebensmittelhändler, der sein Bier „Hofbrauhaus“ getauft hatte. Jetzt haben sich Hofbräuhaus und Hofbrauhaus geeinigt. Beide Parteien hätten einen Vergleich geschlossen, teilte das Landgericht München I am Donnerstag mit. Wie genau die Einigung aussieht, erläuterte das Gericht aber nicht. Zum Inhalt des Vergleichs gebe es eine Vertraulichkeitsvereinbarung.
Wie alles begann
Der Lebensmittelhändler John Scheller, der im Raum Dresden vier Lebensmittelmärkte betreibt, hatte sich 2011 die sogenannte Wort-Bild-Marke für „Dresdner Hofbrauhaus“ beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) gesichert. Hofbräu München reichte gegen die Markenanmeldung Widerspruch ein. Da keine Einigung erzielt werden konnte, klagte Hofbräu München auch zivilrechtlich.
Das Gericht hatte bei der Verhandlung am 22. Februar vorgeschlagen, die Dresdner könnten doch das „Hof“ weglassen und sich nur Brauhaus nennen. Im Gegenzug für den Verzicht auf die Marke durch die Dresdner solle das Hofbräuhaus unter anderem keinen Anspruch auf Schadenersatz erheben. Die Dresdner hatten zudem angeregt, dass ihnen die Münchner für den Verzicht auf den Markeneintrag eine halbe Million Euro zahlen – das hatte die Hofbräu-Anwältin allerdings im Prozess schon abgelehnt.
Münchner sind glücklich
Man habe dem Vorschlag des Gerichts folgend das Gespräch mit den Dresdnern gesucht, sagte Hofbräu-Sprecher Stefan Hempl nun. Zum Inhalt des Vergleichs äußerte auch er sich unter Verweis auf die Vertraulichkeit nicht. „Nach der langwierigen Streitigkeit zur Verteidigung seiner bekannten Marken- und Kennzeichenrechte ist Hofbräu München sehr erfreut über den positiven Abschluss dieses Falls einer Markenverletzung“, teilte die Brauerei lediglich mit.
Die Münchner hatten argumentiert, die Verwechslung des Namens sei gerade im internationalen Bereich hundertprozentig. In vielen Sprachen gibt es kein „äu“ – für ausländische Gäste ist das international bekannte Münchner Hofbräuhaus ein „Hofbrauhaus“. So lauten auch die Internetadressen lizenzierter Ableger des Münchner Originals in den USA, etwa in Las Vegas.
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