Plant Based

Warum Kennzeichnungen für pflanzliche Alternativen verwirren

Plant Based
Auch Gastronomen betrifft die Kennzeichnung von pflanzenbasierten Lebensmittel, wenn es um die Ausschreibung von Gerichten auf ihrer Speisekarte geht. (Foto: © aamulya via stock.adobe.com)
Eigentlich sollen sie vor allem Endverbrauchern helfen, pflanzliche Alternativprodukte einzuordnen. Stattdessen stiften viele Kennzeichnungen dieser eher Verwirrung. HOGAPAGE sprach mit Elizabeth Buchheim von Proveg International, inwiefern dieses Problem auch die Gastronomie betrifft. 
Donnerstag, 25.08.2022, 14:05 Uhr, Autor: Karoline Giokas

Bezeichnungen wie „Auf Basis von Erbsen“ sind laut einer Studie des Instituts für Handelsforschung Köln sehr missverständlich, da man fälschlicherweise erwartet, dass Erbsen die Hauptzutat sind. Auch Umschreibungen wie „vegane, gewolfte Sojazubereitung“ für veganes Sojahack empfinden viele Personen als irreführend, da ihnen der Anwendungsbezug fehlt.

Frau Buchheim, warum verursachen manche Kennzeichnungen überhaupt Verwirrungen?

Elizabeth Buchheim sitzt auf blauem Sessel im Hintergrund eine Pflanze und eine moderne Deckenlampe aus Holz
Elizabeth Buchheim ist Senior Specialist Food Services bei Proveg International und klärt zum Thema Labelling von Plant-based-Produkten auf. (Foto: © Proveg)

Weil die Bezeichnung eines Produkts Assoziationen weckt und Infos zur kulinarischen Verwendung, zum Geschmacksprofil, zur Konsistenz und zum Mundgefühl vermittelt. Bezeichnungen tierischer Produkte, wie „Hack“, transportieren diese Informationen deutlich. Bei pflanzlichen Alternativen kommt der Anwendungsbezug aber zu kurz – die Bezeichnungen sind zu kompliziert. Fleischähnliche Bezeichnungen wie „veganes Schnitzel“ oder „vegetarische Bratwurst“ verursachen dabei keine Verwirrung – das hat eine repräsentative Studie des Verbraucherzentrale Bundesverbands bereits 2015 gezeigt.

Und inwiefern betrifft das Thema auch Gastronomen?
Insofern zum Beispiel Akteure der Gemeinschaftsgastronomie (GV) aufmerksam sein sollten, wie sie Produkte auf ihren Speisekarten bewerben. Rechtssicher ist es, sich für die Deklaration auf der Speisekarte an die Vorgaben der Lebensmittelbuch-Kommission sowie der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) zu halten. Letztere gelten, wenn eine Zertifizierung durch die DGE angestrebt wird.

Speisekarten in der GV müssen z. B. kurz und schnell verständlich sein. Bei einer Bolognese sollte entweder die Tierart (mit Rindfleisch) werden oder eben der pflanzliche Rohstoff (Erbsen, Linsen, Soja), aus dem die Fleischalternative besteht, genannt werden. Für individual- und systemgastronomische Unternehmen sind die Vorgaben weniger streng. Wer sich nicht von der DGE zertifizieren lässt, ist in der Kommunikation ebenfalls freier.

Lesen Sie auf der nächsten Seite, was bei der Kennzeichnung von pflanzenbasierten Gerichten auf der Speisekarte zu beachten ist.

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