Wenn die Mini-Jobs wegfallen und die Arbeitszeit unflexibel bleibt, müssten viele Betriebe und Dienstleister womöglich sogar aufgeben
Gastwirt im NDR: Das wäre der Genickschuss
Ähnlich wie bei unserer HOGAPAGE Umfrage fallen auch die Reaktionen in anderen Medien aus. Der NDR zitiert beispielsweise Philip Winterkamp von den Gasthäusern „Freischütz“ in Schwerte und „Zum Schlips“ in Dortmund, der kein Blatt vor den Mund nimmt: „Ohne Mini-Jobs wäre das für uns als Individualgastronomen der Genickschuss!“ Winterkamp verweist darauf, dass Arbeitgeber bereits heute Pauschalabgaben von mehr als 30 Prozent für Mini-Jobber leisten, darunter Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung. Andere machen zudem deutlich, dass auch Mini-Jobs auf festen Arbeitsverträgen beruhen.
Die Frankfurter Allgemeine Zeitung zitiert Oliver Schell, Geschäftsführer der Catering-Tochter der Messe Frankfurt. Der Dienstleister beschäftigt gleich mehrere hundert Mini-Jobber in Service, Küche, Garderobe und Logistik. Gerade im Eventgeschäft seien hier personelle Spitzen ohne Aushilfen schlichtweg nicht aufzufangen. Für Schell steht deshalb außer Frage: Ohne Mini-Jobs würden die Kosten zwangsläufig steigen.
„Das ganze System würde kollabieren“
Weil er „Spitzen an ein, zwei Tagen in der Woche“ hat, spielen Mini-Jobber auch für Arndt Brüne aus der Geschäftsführung des Skywalk Willingen und des Willinger Brauhauses eine entscheidende Rolle. Gegenüber der Hessischen/Niedersächsischen Allgemeinen macht er deutlich: „Rein mit Festangestellten ist das absolut nicht zu machen. Das ganze System würde kollabieren.“ Brüne verweist zudem darauf, dass viele Aushilfen bereits einen Hauptberuf haben und sich mit einem Mini-Job ihren Lebensstandard verbessern oder besondere Wünsche erfüllen.
Nicht zuletzt warnen Branchen- und Arbeitgeberverbände vor einem Aus der Mini-Jobs. Viele Menschen suchten bewusst eine geringfügige Beschäftigung, die zu ihrer jeweiligen Lebenssituation passe. Ob sie stattdessen einen Midi-Job annehmen würden, sei fraglich. Hinzu käme ein höherer Bürokratieaufwand, wenn die bisher einfache Abrechnung über die Minijob-Zentrale entfällt.
Zweifel an einem Bürokratieabbau
Zu viel Bürokratie ist auch im Augsburger Riegele Wirtshaus eine zunehmende Belastung. Eine einzelne Vollzeitkraft genügt dort inzwischen nicht mehr, um all die gegebenen Vorschriften, komplizierten Regelungen und aufwändigen Dokumentationspflichten zu bewältigen, erklärt Florian Nann. Besonders ärgerlich findet er vor allem die vielen Statistiken, die Betriebe erstellen müssen, ohne aber zu erfahren, wofür sie überhaupt verwendet werden. EU-, Bundes-, Landes- und kommunale Vorgaben erschwerten den Alltag in der Gastwelt zusätzlich.
Ein Beispiel: Wer tageweise im Biergarten einen professionellen Steckerlfisch-Wagen aufstellen möchte, müsse einen unverhältnismäßig hohen Aufwand betreiben, um die erforderliche Konzession zu erhalten. Ob sich daran in absehbarer Zeit etwas ändert? Florian Nann schüttelt den Kopf.
Auch bei den Arbeitszeiten muss es endlich mehr Flexibilität geben
Entscheidung im Herbst
Doch bislang ist die Abschaffung der Mini-Jobs lediglich ein Vorschlag. Die endgültige Entscheidung soll erst im Herbst fallen. Entsprechend groß ist die Hoffnung in der Branche, dass die Pläne doch noch einmal überarbeitet werden. Unterstützung kommt inzwischen auch aus der Politik. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) mahnte mehrfach zur Vorsicht. Würden Mini-Jobs gestrichen, käme auf viele Beschäftigte eine deutliche finanzielle Mehrbelastung zu. Außerdem, so Söder, könnte „ohne sozialversicherungsfreie Mini-Jobs in vielen Branchen ein erheblicher Arbeitskräftemangel entstehen.“
Der Midi-Job
Midi-Job statt 603-Euro-Mini-Job – ist das eine Lösung? Kurz gesagt: Ein Midi-Job ist eine Beschäftigung im sogenannten Übergangsbereich. Das monatliche Bruttoeinkommen liegt zwischen 603,01 und 2.000 Euro. Damit schließt er die Lücke zwischen Mini-Job und regulärer sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung.
Für Beschäftigte hat das Vorteile: Die Sozialversicherungsbeiträge steigen nur schrittweise an. Trotz der reduzierten Eigenbeiträge besteht voller Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherungsschutz. Außerdem erwerben Midi-Jobber die vollen Rentenansprüche bezogen auf ihr Bruttoeinkommen. Arbeitgeber müssen beachten, dass auch Midi-Jobber Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn, bezahlten Urlaub und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall haben. Die maximale Arbeitszeit ergibt sich aus dem Stundenlohn und der Verdienstobergrenze.
Mehr Aufwand für Arbeitgeber
Für Arbeitgeber bringt der Midi-Job gegenüber dem Mini-Job vor allem mehr Verwaltungsaufwand und weniger Flexibilität. Die Abrechnung erfolgt nicht mehr zentral über die Minijob-Zentrale, sondern über die jeweilige Krankenkasse des Beschäftigten.
Zudem müssen Verdienstgrenzen genau eingehalten und sämtliche Umlageverfahren berücksichtigt werden. Eine sorgfältige Dokumentation bleibt unerlässlich – es sei denn, der angekündigte Bürokratieabbau wird tatsächlich Realität.
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