Tourismus

Strandkorbsaison an Ostsee frühzeitig beendet

Strandkörbe müssen verschwinden
Dieses Jahr müssen Strandkörbe den Ostseestrand schon Mitte Oktober verlassen. (Foto: © stock.adobe.com/ThomBal)
Mitte Oktober beginnt an den Ostseestränden die Sturmflutsaison. Bis dahin müssen alle Strandkörbe verschwunden sein. Die ansässige Tourismusbranche kritisiert die frühe Frist.
Mittwoch, 28.09.2022, 10:05 Uhr, Autor: Sandra Lippet

Bis zum 15. Oktober müssen nach aktueller Rechtslage die Strandkörbe von den Stränden der Ostsee verschwunden sein, teilte das Schweriner Umweltministerium mit.

Kritik von Tourismusbranche

Matthias Treichel, der etwa 300 Körbe in Rostock-Warnemünde betreibt, kritisierte die Frist. So baue man direkt in den Herbstferien ab, wenn die Menschen an den Strand kämen. In der Vergangenheit habe man auch noch im November Strandkörbe am Strand gehabt. Das seien die Menschen, Touristen und Betriebe in Warnemünde auch eigentlich so gewöhnt.

Das zuständige Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg wolle das aber nicht mehr. Selbst dann nicht, wenn man die Körbe weiter hoch und aus dem Sturmflutbereich herausnehme.

Der Tourismusverein Rostock & Warnemünde hatte ebenfalls die Frist kritisiert. In einer Mitteilung forderte der Verein vor einigen Tagen eine Verlängerung mindestens bis Anfang November. „Ich habe massive Verärgerung bei Kollegen und Gästen wahrgenommen, dass die Strandsaison hier so früh beendet wird“, kritisierte der Vorsitzende Frank Martens.

Zwar sei der Vorbuchungsstand in den Hotels für Oktober sehr gut, den Gewerbetreibenden gingen aber durch den Abbau der Strandkörbe Einnahmen verloren. Vor allem in der Tourismusbranche müsse man nun schauen, wie man den Standort weiterhin gut und nachhaltig vermarktet.

Keine Verlängerung in Sicht

Vom Ministerium hieß es, eine allgemeine Verlängerung der Frist sei nicht zulässig. Ausnahmen seien für einzelne Tage mit Vorkehrungen für den Fall einer Sturmflut möglich. Diese müssten aber beim Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg beantragt und einzeln geprüft werden.

Eine Forderung nach pauschaler Verlängerung sei der Behörde nicht bekannt.

(dpa/SALI)

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