Wohnungsknappheit in Berlin

Neue Regeln für das Vermieten an Touristen

Ein Panorama der Stadt Berlin
Berlin führt neue Regeln für die Vermietung von Ferienwohnungen ein. (Foto: JFL Photography/fotolia)
Die Hauptstädter dürfen in ihrer Wohnung künftig bis zu 60 Tage im Jahr ohne Genehmigung Feriengäste wohnen lassen.
Mittwoch, 14.02.2018, 09:05 Uhr, Autor: Markus Jergler

In Berlin gelten bald neue Regeln für die Vermietung von Ferienwohnungen. Dazu müssen sie sich lediglich bei ihrem Bezirksamt registrieren lassen. Wer länger als 60 Tage an Urlauber vermieten will, muss eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Entsprechende Änderungen des sogenannten Zweckentfremdungsverbots beschloss der rot-rot-grüne Senat am Dienstag. Bisher ist in jedem Fall eine behördliche Genehmigung erforderlich.

Maßnahmen gegen Wohnungsknappheit
Angesichts der Wohnungsknappheit in der Hauptstadt sind schärfere Regelungen gegen eine andere Art der Zweckentfremdung von Wohnraum geplant: Eigentümer, die ihre Wohnung leer stehen lassen, statt sie zu vermieten, müssen künftig schon nach drei Monaten Leerstand statt wie bisher nach sechs Monaten mit einer Geldstrafe rechnen. In Kraft treten soll die Gesetzesnovelle – vorbehaltlich der Zustimmung des Abgeordnetenhauses – im Mai. Ähnliche Regelungen gibt es nach Angaben von Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) auch in anderen deutschen Metropolen.

Das Berliner Ausgangsgesetz zum Zweckentfremdungsverbot gilt seit Mai 2014. Damit wollte die Politik verhindern, dass preiswerter Wohnraum für Berliner durch Leerstand, Abriss, die Umwandlung in Gewerberaum oder die gewerbliche Vermietung von Ferienwohnungen verloren geht. In Berlin gibt es laut Stadtentwicklungsverwaltung schätzungsweise 20.000 bis 30.000 Wohnungen oder Zimmer, die teilweise zu Ferienzwecken vermietet werden. Das weltweit agierende Vermittlungsportal Airbnb hat nach eigenen Angaben 26.000 Unterkünfte zur gelegentlichen Vermietung im Angebot. (lbn/MJ)

Zurück zur Startseite

Weitere Themen

Das Logo von Airbnb
Wohnungsplattformen
Wohnungsplattformen

Steuerfahndung macht mit Airbnb-Daten ernst

Die Hamburger Steuerfahndung hat tatsächlich durchsetzen können, dass noch diesen Monat tausende Daten von Airbnb-Vermietern an die einzelnen deutschen Bundesländer übermittelt werden.
Ein Gerichtshammer
Wohnungsplattformen
Wohnungsplattformen

Airbnb zwingt München in die Knie

Der bayerische Gerichtshof hat es der Stadt München untersagt, Daten von Airbnb-Vermietern einzuholen. Doch dort gibt man sich noch nicht geschlagen.
Das Logo von Airbnb
Wohnungsvermittlungen
Wohnungsvermittlungen

Auch Italien sagt Airbnb den Kampf an

Italien hat beschlossen, gegen die unkontrollierte Weitervermietung von Wohnraum vorzugehen. Die Regierung will mit neuen Anti-Airbnb-Gesetzen die Hotellerie stärken und den Massentourismus eindämmen.
Zwei Hände halten ein rotes Hausmodell
Airbnb & Co.
Airbnb & Co.

SPD fordert härtere Regeln für Airbnb-Vermieter

Müssen sich Weitervermieter von Ferienapartments über Airbnb & Co. im Norden künftig registrieren? Nutzerdaten müssten durch die Steuerverwaltung erhoben werden, fordert die SPD. Die Koalition reagiert zurückhaltend.
Ein Kontrolleur untersucht das Airbnb Logo
Wohnungvermietungen
Wohnungvermietungen

Bonn setzt Taskforce gegen Airbnb & Co. ein

Die frühere Bundeshauptstadt hat die „Sachgruppe Zweckentfremdung“ ins Leben gerufen und sieben Kontrolleure eingestellt, die illegalen Wohnungsvermietungen auf die Schliche kommen sollen. Und das Konzept geht auf…
Ein Hotel, in dem sich das Airbnb-Logo spiegelt.
Wohnungsvermittlungen
Wohnungsvermittlungen

Hoteliers begrüßen Airbnb-Urteil

Präzedenzfall: Ein Wiener Gericht untersagte es einer Vermieterin, ihre Wohnung weniger als 180 Tage an Fremde zu vermieten. Die Hoteliers freuen sich, wollen jetzt aber noch einen Schritt weitergehen…
Die Kulisse einer Stadt
Wohnungsvermittlungen
Wohnungsvermittlungen

Streit um geplantes Gesetz gegen Airbnb-Vermietungen

In Rheinland-Pfalz ist ein Streit um Wohnungsvermietungen durch Portale wie Airbnb entbrannt. Die Wohnungsunternehmen und der Dehoga begrüßen ein Gesetz gegen Zweckentfremdung von Wohnraum, die IHK ist dagegen.