Deutscher Tourismusverband erleichtert: Kürzungspläne für Tourismusförderung abgewendet
Statt einer drastischen Kürzung wird die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) sogar um 38,7 Millionen Euro für 2024 auf 679,4 Millionen Euro steigen. Die GRW ist eines der wichtigsten nationalen Förderinstrumente für die touristische Entwicklung in strukturschwachen Regionen in Deutschland.
Dazu erklärt DTV-Präsident Reinhard Meyer: „Jeder fünfte Euro der bewilligten GRW-Mittel fließt aktuell in die touristische Entwicklung strukturschwacher Regionen. Der Versuch des Bundesfinanzministers, die gezielte Unterstützung strukturschwacher Regionen in Deutschland zu gefährden, konnte abgewendet werden. Mit GRW-Mitteln werden unter anderem kommunale Investitionen in Promenaden, Seebrücken, Rad- und Wanderwege, Aussichtsplattformen, Boots- und Schiffsanleger oder gewerbliche Investitionen touristischer Betriebe gefördert."
Hintergrund
Im Zuge des Bundeshaushalts 2024 standen erhebliche Kürzungen von bis zu 50 Prozent im Rahmen der Gemeinschaftsaufgaben „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) sowie „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) im Raum. Der DTV hatte die Bundesregierung zuvor eindringlich davor gewarnt, die Fördermittel für die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Deutschland drastisch zu kürzen.
„Das sind die wichtigsten nationalen Förderinstrumente zur wirtschaftlichen Unterstützung strukturschwacher oder ländlicher Regionen und deren touristischer Entwicklung. Allein bei der GRW wurden in den Jahren 2017 bis 2021 fast 1,4 Milliarden Euro für touristische Vorhaben bewilligt. Das sind 20 Prozent der insgesamt in diesem Zeitraum bewilligten GRW-Mittel“, sagte DTV-Präsident Reinhard Meyer damals. Die Fördermittel seien elementar, um die touristische Infrastruktur zu sichern und Investitionen der Betriebe zu unterstützen. Daher ist man nun erleichtert, dass die Kürzungen abgewendet werden konnten.
Mittelkürzung für ländliche Räume konnte nicht verhindert werden
Schlechte Nachrichten gibt es allerdings für ländliche Regionen. Für Investitionen in den Tourismus über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) wurde der Rotstift angesetzt.
„Leider ist es nicht gelungen, eine Mittelkürzung auch für die ländlichen Räume zu verhindern. Wir appellieren an den Bundestag, die Kürzungspläne zurückzunehmen“, sagt Reinhard Meyer.
Der für den Tourismus besonders wichtige Sonderrahmenplan „Ländliche Entwicklung der GAK“, der aktuell 160 Millionen Euro beträgt, soll für 2024 komplett gestrichen werden. Aus diesem Förderprogramm können beispielsweise Freizeit-, Sport- und Kultureinrichtungen, Spielplätze, aber auch Wander- und Radwege gefördert werden.
(Deutscher Tourismusverband/SAKL)