Corona-Maßnahmen

Dehoga: „Zweck der Übernachtung bestätigen lassen“

Eine Hotelrezeption
Dem Dehoga Sachsen zufolge wäre es für Hoteliers sicherer, sich von den Gästen die Übernachtungsgründe schriftlich bestätigen zu lassen. (©Halfpoint/stock.adobe.com)
Hotels dürfen bundesweit nur noch Geschäftsreisende aufnehmen. Der Dehoga Sachsen rät den Hoteliers nun, sich von den Gästen den Nächtigungsgrund schriftlich bestätigen zu lassen.
Mittwoch, 04.11.2020, 12:23 Uhr, Autor: Thomas Hack

Der Dehoga Sachsen rät allen Hoteliers, die derzeitig Gäste beherbergen, sich den Zweck der Übernachtung schriftlich bestätigen zu lassen. Nur auf diese Weise wäre der Betreiber auf der sicheren Seite, weil nun erneute Kontrollen erwartet werden würden, ließ der Hauptgeschäftsführer des Dehoga-Landesverbandes, Axel Klein, dazu verlauten. Generell dürfe man die Kontrollen aber nicht alleine den Unternehmern überlassen. Hotels und Pensionen dürfen nun bundesweit keine Touristen mehr aufnehmen. Ausnahmen gelten für Geschäftsreisende. Es sei aber eine wirtschaftliche Entscheidung des Unternehmers, ob er sein Haus überhaupt öffne, so Klein weiter. „Daher brauchen wir dringend eine verbindliche Entscheidung über die versprochenen Entschädigungszahlungen.“

Altmaier kündigt rasche Hilfen an

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hatte indes rasche Hilfen für die betroffenen Unternehmen bis Ende des Monats angekündigt. Sein Ziel sei es, dass vor Ende November mindestens Abschlagzahlungen gemacht werden könnten, soll Altmaier laut der Deutschen Presse-Agentur dazu geäußert haben. Die Verhandlungen mit dem Bundesfinanzministerium über die Auszahlungsdetails „seien bereits sehr weit fortgeschritten“. (lsn/TH)

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