Verbot von Knebelverträgen

Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Hotellerie wird gestärkt

Rezeptionistin überreicht Gast Hotelschlüssel
Künftig soll der Direktvertrieb der Schweizer Hotels gestärkt und der Kaufkraftabfluss verringert werden. (© gastrosuisse)
Die Schweizer Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) hat dieser Tage den Antrag «Verbot von Knebelverträgen der Online-Buchungsplattformen gegen die Hotellerie» angenommen.
Freitag, 18.08.2017, 10:15 Uhr, Autor: Clemens Kriegelstein

Mit diesem Schritt folgt sie dem Ständerat und setzt ein Zeichen für die unternehmerische Freiheit und internationale Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Hotellerie. hotelleriesuisse und GastroSuisse fordern den Nationalrat auf, der Empfehlung der WAK-N zu folgen.

Die Annahme des Antrages ist notwendig, da die derzeitige Situation die unternehmerische Freiheit massiv einschränkt. «Die Hoteliers müssen die Kontrolle über ihre Preispolitik zurückerhalten», sagt Andreas Züllig, Präsident von hotelleriesuisse. «Es darf nicht sein, dass die Online-Buchungsplattformen ihre Marktmacht auf Kosten der Unternehmer ausspielen». Ohne die Preissetzungsfreiheit für die Schweizer Hoteliers nimmt die Abhängigkeit von den Online- Buchungsplattformen (OTA) weiter zu. «Wie der Fall Deutschland zeigt, kommt es dem Gast zugute, wenn der Hotelier seine Preise flexibler handhaben kann», so Züllig. Für Casimir Platzer, Präsident von GastroSuisse, ist die Annahme des Antrages besonders für die unabhängigen Familienbetriebe notwendig. «Sie können durch ein Verbot der Knebelverträge besonders den Direktvertrieb bei Onlinebuchungen stärken. Somit werden die Vertriebskosten gesenkt, was bei den ohnehin schon kleinen Margen sehr wichtig ist».

Nachbarländer im Vorteil
Der internationale Druck auf den Standort Schweiz ist weiter gestiegen. Seit der Annahme des Antrages Bischof im März 2017 seitens des Ständerats hat Italien am 3. August 2017 die enge Paritätsklausel definitiv verboten. Damit können nun alle Hauptmitbewerber des Schweizer Tourismus – Deutschland, Frankreich, Österreich und Italien – dank entsprechender Bestimmungen ihre Preise auf allen Kanälen frei gestalten. Dies gibt ihnen einen starken Wettbewerbsvorteil gegenüber der Schweizer Hotellerie. In den Knebelverträgen verbieten die OTA den Hoteliers mit der «engen Paritätsklausel» auf der hoteleigenen Webseite günstigere Angebote anzubieten als auf den OTA.

Im Jahr 2016 sind die OTA-Buchungszahlen um 32 Prozent gewachsen. Allein Booking.com beherrscht den Markt mit 73 Prozent Marktanteil. Die OTA kassierten 2016 rund 150 Millionen Franken an Kommissionszahlungen – steuerfrei. (CK)

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