„Um den Lockdown zu verhindern, müssen wir aktiv werden“
Deutschland steckt mitten in der vierten Corona-Welle. Um weiterhin sichere Reisen ermöglichen zu können, haben die Ritter von Kempski Privathotels, ein Gesamt-Sicherheitskonzept erarbeitet, das auf medizinisch-epidemiologischen Fakten aufgebaute ist und dadurch sowohl Gästen als auch Mitarbeitern höchstmögliche Sicherheit bietet und zusätzliche Maskenbefreiungen erlaubt. „Wir brauchen ein fachlich abgeleitetes Gesamtkonzept mit neuer, positiver Kommunikation, welches stärker die medizinischen Vorteile einer Impfung herausarbeitet und mehr unternehmerische Eigenverantwortung einfordert“, ist Dr. Clemens Ritter von Kempski, Eigentümer und Geschäftsführer der Ritter von Kempski Privathotels, überzeugt. „Wenn wir den Lockdown in unserer Branche verhindern wollen, müssen wir als Unternehmen selbst aktiv werden: Ein umfassendes Sicherheitskonzept mit verändertem Kommunikationsschwerpunkt zum Thema Impfen ist ein Weg zur Wiedererlangung von Freiheiten.“
Tests auch für Geimpfte und Genesene
Der Mediziner und Hotelier geht grundsätzlich davon aus, dass sich jeder Ungeschützte infizieren wird und ernsthaft gefährdet ist. Gleichzeitig durchlebt der Geimpfte/Genesene (2-G) eine Infektion zu 99,9 Prozent gut und ist seltener auf der Intensivstation. Das zeigt sich, dass Impfungen der einzige Weg zum Schutz der Bevölkerung und zur Bekämpfung der Pandemie sind. Weil die staatliche Kommunikation zur Impfung nicht den erwarteten Erfolg gebracht hat und sich die vierte Corona-Welle dramatisch zuspitzt, könne nur noch ein umfassendes Gesamtkonzept den Lockdown verhindern. Deshalb setzen die Ritter von Kempski Privathotels konsequent die 2Gplus-Regelung (Geimpfte und Genesene zusätzlich getestet) in Kombination mit weiteren Sicherheitsmaßnahmen um: „AHA-L und Tests sind unverzichtbare Basismaßnahmen. Die Entscheidung für 2G wird vom Unternehmen selbst gefällt. In Kombination mit Luftreinigungsgeräten kann dann epidemiologisch sicher die Freiheit wieder erlangt werden.“
Das Konzept im Überblick
- Die AHA-L Regeln sind konsequent einzuhalten.
- Alle werden getestet (1-G): Auch Geimpfte und Genesene werden getestet. Mitarbeiter in der Hotellerie und Gastronomie testen sich alle zwei Tage, Nicht-2-G täglich. Dabei gilt jeder Mitarbeiter als Nicht-2-G, der kein Impf- oder Genesen-Zertifikat vorlegt (freiwillig). Dafür bedarf es keiner Auskunftspflicht.
- Bei jeder Veranstaltung und jedem Einzeltermin mit Kontaktzeiten über 15 Minuten müssen tagesaktuelle Testungen von allen Beteiligten vorliegen. Für Hotelgäste gilt das bei Anreise und alle 48 Stunden.
- Nicht die Politik muss über den 2-G-Weg entscheiden, sondern die Unternehmen selbst. Geimpfte/Genesene mit Vorrechten, z.B. Zutritt zu Hotel und Gastronomie.
- Wer darüber hinaus seine Räume mit qualifizierten Luftreinigungsgeräten (Hepa-14-Filter und UVC-Entkeimung) ausstattet, kann den Gästen eine Maskenbefreiung anbieten. Die Mitarbeiter am Gast tragen weiterhin FFP2-Masken.
Das Konzept ist amtsärztlich bestätigt und durch die geltende Länderverordnung in Sachsen-Anhalt bereits jetzt umsetzbar, eine gesonderte Genehmigung entfällt. „Damit bleibt sicheres touristisches Reisen in Deutschland möglich. Es wird positiv kommuniziert, dass Testungen helfen, Impfungen schützen und dadurch Freiheiten wiedererlangt werden können.“
Die zusammenfassende Präsentation kann hier heruntergeladen werden.
(Ritter von Kempski Privathotels/NZ)