Marriott will sich Design Hotels AG einverleiben
Die Marriott DH Holding AG will alleiniger Halter der Aktien der Design Hotels AG werden. Dazu bedient sich Marriott einem „Squeeze-out“ – dem Ausschluss von Minderheitsaktionären, indem deren Aktien gegen Barabfindung auf den Mehrheitsaktionär übertragen werden, wie Design Hotels jetzt bekanntgab. Dieses Übertragungsverlangen kann Marriott stellen, da die Holding bereits nachgewiesen hat, Aktien der Design Hotels AG in Höhe von mehr als 90 Prozent des Grundkapitals zu halten und damit Hauptaktionärin im Sinne des § 62 Abs. 5 Satz 1 UmwG ist.
Die Marriott DH Holding AG hat dem Vorstand der Design Hotels AG bereits ihr Verlangen nach § 62 Abs. 1 und 5 Satz 1 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG bereits förmlich übermittelt. Dazu gehört auch, dass die Hauptversammlung der Design Hotels AG innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Verschmelzungsvertrags über die Übertragung der Aktien auf die Marriott DH Holding beschließen soll. Wie hoch die Barabfindung ausfällt, die Marriott den Kleinaktionären gewähren wird, ist noch nicht bekannt.
Bevor der Deal wirksam wird, muss jedoch zuerst die Hauptversammlung der Design Hotels AG zustimmen. Und schließlich muss auch der Übertragungsbeschluss und die Verschmelzung in das Handelsregister des Sitzes der Marriott DH Holding bzw. des Design Hotels AG eingetragen werden.
(Marriott International/Design Hotels AG/KP)