Corona-Unterstützung

GEZ ermöglicht Hoteliers Rückerstattung der Rundfunkgebühren

Geld und GEZ-Überweisungen
Unter gewissen Umständen können sich Hotels und Pensionen nun GEZ-Gebühren zurückerstatten lassen. (©blende11.photo/stock.adobe.com)
Hotels und Pensionen, die mindestens 90 Tage nicht öffnen durften, können nun eine Rückzahlung der Rundfunkbeträge beantragen. Was es dabei zu beachten gibt.
Donnerstag, 26.11.2020, 13:45 Uhr, Autor: Thomas Hack

Wie aktuell die Tagesschau berichtet, können sich Unternehmen, die aufgrund der Coronakrise dicht machen müssen, zukünftig leichter von den Rundfunkgebühren freistellen lassen – so etwa auch Pensionen und Hotels. Bisher war dies nur möglich, wenn die Institutionen mindestens drei zusammenhängende Monate lang geschlossen waren, doch ab sofort könnten dem Bericht zufolge auch Schließungstage zusammenrechnet werden, die nicht zusammenhängten. Dies habe der Beitragsservice für ARD, ZDF und Deutschlandradio mitgeteilt.

Rückwirkende Erstattungen

Die Voraussetzung für die Befreiung sei nach wie vor, dass ein Unternehmen mindestens 90 Tage auf behördliche Anordnung geschlossen bleiben musste. Dann können Einrichtungen des Gemeinwohls nach der Wiedereröffnung beantragen, rückwirkend ihre GEZ-Gebühren zurückbekommen. Dazu zählen den Angaben zufolge auch Hotels und Pensionen. Wurden bereits Freistellungen gewährt, können diese unter Umständen auch verlängert werden. Eine weitere Bedingung: Der Geschäftsbetrieb muss vollständig eingestellt worden sein. (tagesschau.de/TH)

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