Airbnb & Co

Dehoga geht gegen zügellose Urlaubsvermietungen vor

Ein Zu-vermieten-Schild an einem Privathaus
Private Wohnungsvermietungen an Touristen machen nicht nur der Hotelbranche zu schaffen. Laut Dehoga haben diese auch Auswirkungen auf Nachbarn, die unter Lärm, hoher Fluktuation, Überbelegung sowie Nachteilen bei Betriebskostenabrechnungen zu leiden hätten und nicht mehr wüssten, wer im Wohnhaus ein- und ausgehe. (© grossruck/Fotolia)
Private Wohnungsvermietungen an Touristen müssen laut Dehoga und Mieterbund gebremst werden. In einem Offenen Brief an NRW-Ministerpräsident Armin Laschet fordern die Verbände eine Verschärfung des Wohnungsaufsichtsgesetzes.
Montag, 22.07.2019, 14:04 Uhr, Autor: Thomas Hack

Die Zweckentfremdung von Wohnraum für lukrative Kurzzeitvermietungen an Touristen muss aus Sicht des Mieterbunds und des Dehoga gebremst werden. In einem Offenen Brief an Nordrhein-Westfalens Ministerpräsidenten Armin Laschet fordern sie nun eine Verschärfung des Wohnungsaufsichtsgesetzes. Online-Wohnungsvermittler wie Airbnb machten den örtlichen Hotels zunehmend Konkurrenz, kritisierte Dehoga-Funktionär Giuseppe Saitta aktuell in Düsseldorf. Problematisch sei dabei der ungleiche Wettbewerb, der auch Arbeitsplätze gefährde. Denn private Vermieter unterlägen weder Hygiene- und Sicherheitsstandards noch wirksamen Abgabenkontrollen – etwa zur Bettensteuer. „Ferienvermietung läuft unter dem Radar der Behörden“, stellte Saitta fest.

„Wildwuchs auf dem Wohnungsmarkt“

Zudem würden dem regulären Wohnungsmarkt allein in Köln und Düsseldorf Tausende Wohnungen für private Kurzzeitvermietungen entzogen, kritisierte der Landesvorsitzende des Deutschen Mieterbunds, Hans-Jochem Witzke. Auswirkungen hätten die ausufernden Kurzzeitvermietungen auch auf Nachbarn, die unter Lärm, hoher Fluktuation, Überbelegung sowie Nachteilen bei Betriebskostenabrechnungen zu leiden hätten und nicht mehr wüssten, wer im Wohnhaus ein- und ausgehe. Betroffen sei von dieser Problematik auch das Umland attraktiver Großstädte. Beide Verbände fordern gesetzliche Melde-, Registrierungs- und Auskunftspflichten für Vermieter, Mieter und Vermittlungsportale. Verstöße sollten demnach mit bis zu 500.000 Euro geahndet werden, um „Wildwuchs auf dem Wohnungsmarkt“ einzudämmen. Die NRW-Landesregierung sieht dagegen keinen akuten Handlungsbedarf. „Massive Zweckentfremdung, die in Nordrhein-Westfalen dazu führt, dass dauerhaft Mietwohnraum entzogen wird, ist nicht feststellbar“, teilte Bauministerin Ina Scharrenbach mit.

18 Millionen Euro Umsatz für Airbnb

Airbnb hatte zu Beginn des Jahres angegeben, auf der Plattform seien rund 3.400 Unterkünfte allein für Düsseldorf auffindbar. Damit erwirtschafte die Plattform einen Umsatz von etwa 18 Millionen Euro, heißt es in dem Brief der Verbände an Laschet. „Wir schätzen, dass die Vermietung über ein Portal als Ferienwohnung eine mindestens dreimal höhere Gewinnmarge ermöglicht als bei einer Vermietung auf dem normalen Wohnungsmarkt.“ Einige Makler würden ihrer Klientel schon empfehlen, Neubauten von Anfang an über Airbnb zu vermitteln statt zu vermieten, sagte Witzke. (lnw/TH)

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