Verzögerung

Tierhaltungslogo soll erst 2027 kommen

Gruppe junger Menschen schauen auf Speisekarte
Der Start für das staatliche Tierhaltungslogo wurde erneut verschoben. (Foto: © sofiko14/stock.adobe.com)
Das staatliche Tierhaltungslogo soll künftig über die Zustände in den Ställen informieren. Der Start des amtlichen Siegels verzögert sich jedoch weiter. Auch für die Außer-Haus-Verpflegung in Restaurants und Gaststätten soll das verpflichtende Logo greifen.
Mittwoch, 10.12.2025, 11:59 Uhr, Autor: Sarah Kleinen

Das lange geplante staatliche Tierhaltungslogo für Fleisch im Supermarkt soll noch später kommen – und deutlich nachgebessert werden. Der bereits einmal per Gesetz auf den 1. März 2026 verschobene Start der Kennzeichnungspflicht zunächst für Schweinefleisch soll nun weiter auf den 1. Januar 2027 verlegt werden, wie eine Verständigung der Koalitionsfraktionen von Union und SPD vorsieht. Zum 1. Juli 2027 soll das verpflichtende Logo demnach außerdem auch für die Außer-Haus-Verpflegung in Restaurants und Gaststätten greifen. 

„Die Verschiebung ist kein Aufschub, sondern ein Auftrag“, sagt der SPD-Fachpolitiker Jens Behrens der Deutschen Presse-Agentur. Die Kennzeichnung werde besser, verständlicher und praxistauglicher. Sie werde sehr präsent auf der Vorderseite der Verpackung bleiben. 

Unions-Fraktionsvize Albert Stegemann (CDU) sagte der dpa, die Verschiebung des Inkrafttretens gebe Zeit, um eine Kennzeichnung auch für ausländische Ware und in der Außer-Haus-Verpflegung zu gestalten. Die Branche solle eng eingebunden werden.

Kennzeichnung mit fünf Kategorien

Nach mehreren gescheiterten Anläufen war das Logo von der Ampel-Koalition 2023 per Gesetz beschlossen worden. Es soll Kunden beim Fleischkauf mehr Klarheit über die Bedingungen in Ställen bringen. Eigentlich sollte es schon zum 1. August 2025 kommen, es wurde aber auch auf Bitten der Länder verschoben. Vorgesehen ist ein System mit fünf Kategorien von der Stufe „Stall“ mit den gesetzlichen Mindestanforderungen bis zu „Bio“ für inländische Erzeugnisse.

Union und SPD wollen einen Gesetzentwurf zur Verschiebung in der nächsten Woche im Bundestag auf den Weg bringen, wie es aus Koalitionskreisen hieß. Schon seit 2019 gibt es in den Kühltheken eine freiwillige eigene Kennzeichnung der großen Supermarktketten. Das Siegel mit dem Aufdruck „Haltungsform“ umfasst Fleisch von Schweinen und auch schon von Rindern und Geflügel.

Schwierige europarechtliche Fragen 

„Wir reformieren als Koalition die Kennzeichnung grundlegend“, sagte Unions-Fraktionsvize Albert Stegemann (CDU) der dpa. Es gehe um eine praxistaugliche und bürokratiearme Lösung.

Bundesagrarminister Alois Rainer (CSU) machte deutlich, es sei klar gewesen, dass eine Einführung zum 1. März 2026 „ein sportlicher Termin“ gewesen sei. Ein Einbeziehen von Fleisch aus dem Ausland sei europarechtlich schwierig umzusetzen. Eine Regelung benötige mit einer Notifizierung zudem auch grünes Licht der EU-Kommission. Dafür brauche es die Verlängerung.

Die SPD-Seite hob hervor, dass die erneute Verschiebung mit einer Zusage zu einer grundlegenden Weiterentwicklung verbunden sei. Die Kennzeichnung werde sehr präsent auf der Vorderseite der Verpackung bleiben, sagte Behrens. „Wer in der Kantine oder im Restaurant isst, hat das Recht, zu wissen, wie die Tiere gehalten wurden.“ Diese vorgesehene Erweiterung werde nun kommen – angepeilt wird der Start in der Außer-Haus-Verpflegung zum 1. Juli 2027.

Immer weitere Verzögerungen? 

Die oppositionellen Grünen warnten, die Kennzeichnung komme am Sankt-Nimmerleins-Tag. „Die weitere Verzögerung ist schlicht inakzeptabel“, sagte Tierschutzexpertin Zoe Mayer. Die Koalition verrenne sich in der Klärung komplexer Fragen wie der Kennzeichnung ausländischer Ware. Dies dürfe nicht als Vorwand genutzt werden, die Einführung immer weiter zu verzögern.

Die Tierschutzorganisation Vier Pfoten sieht in verlängerten Warteschleifen „Chancen und Risiken zugleich“. Jetzt könnten dringende Verbesserungen kommen. Denn Verbraucher hätten „nicht die leiseste Ahnung davon, welches Tierleid sich hinter nichtssagenden Bezeichnungen wie ‚Stall‘ oder ‚Stall plus Platz‘ verbirgt“. Es bestehe zugleich nach wie vor die Gefahr, dass die derzeit mangelhafte Kennzeichnung weiter ausgehöhlt werde.

(dpa/SAKL)

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