Städte lockern Vorschriften für Außengastronomie
Gute Nachrichten für Gastronomiebetriebe: Betreiber von Cafés und Restaurants in Frankfurt dürfen in den kommenden kalten Monaten generell Wind-, Kälte- und Regenschutz für ihre Gäste aufstellen. Zum Wetterschutz zählen auch die derzeitig umstrittenen Heizpilze und -strahler. Mit Blick auf die Corona-Situation solle so auch im Winter eine Außengastronomie ermöglicht werden, teilte die Stadt Frankfurt mit. Ein extra Genehmigungsverfahren sei nicht mehr nötig. Diese Regelung gelte bis zum kommenden Frühjahr.
Kostenlose Nutzung der Außenflächen bis Frühjahr
In Darmstadt erarbeiteten unter anderem die städtische Marketinggesellschaft, der städtische Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen, der dortige Schausteller Verband und der Dehoga ein Maßnahmenpaket. Es sieht nach Stadtangaben unter anderem vor, dass Gastronomen in Abstimmung mit dem Ordnungsamt Außenflächen von Oktober bis zum Saisonstart 2021 weiter kostenfrei nutzen dürfen. Auch dürfen Seitenwände und Windfänge unter bestimmten Umständen bis Ende März 2021 stehen bleiben.
„Ansteckungsrisiko draußen deutlich geringer“
Das Risiko, sich mit dem Coronavirus anzustecken, ist nach Einschätzung von Medizinern im Freien deutlich geringer als in geschlossenen Räumen. Die IHK Frankfurt und der Gaststättenverband Dehoga in Frankfurt zeigten sich erleichtert, dass die Außenflächen für die Gastronomie in der Rhein-Main-Metropole bis Ende April unbürokratisch erweitert bleiben dürfen. „Zum einem sind die Innenplätze aufgrund der Abstandsregelungen weiterhin reduziert, und zum anderen fühlen sich viele Gäste momentan im Freien wohler“, teilten sie diesbezüglich mit. (lhe/TH)