Staatliches Tierhaltungslogo soll auch Restaurants erreichen
Wenn Verbraucher Fleisch einkaufen, sollen sie künftig anhand eines staatlichen Tierhaltungslogos erkennen können, unter welchen Bedingungen die Tiere gehalten wurden. Nach dem Start im Lebensmitteleinzelhandel soll die Kennzeichnung später auch auf die Gastronomie ausgeweitet werden – allerdings mit möglichst wenig Aufwand für die Betriebe.
Bundesagrarminister Alois Rainer dringt auf unkomplizierte Lösungen bei einer Ausdehnung des künftigen staatlichen Tierhaltungslogos für Fleisch auch auf Restaurants. „Eine Ausweitung darf nicht zu ausufernder Bürokratie für die Gastronomie führen“, sagte der CSU-Politiker der Deutschen Presse-Agentur vor der Agrarmesse Grüne Woche in Berlin. „Viele kleine Logos in Speisekarten bei allen Gerichten – das ist nicht praktikabel.“
Start der Kennzeichnungspflicht verschoben
Die anfangs für Supermärkte vorgesehene Kennzeichnung soll nach Plänen der schwarz-roten Koalition noch deutlich nachgebessert werden. Der Bundestag soll dafür am ein Gesetz beschließen, das den schon einmal auf 1. März 2026 geschobenen Start der Kennzeichnungspflicht vorerst nur für Schweinefleisch auf 1. Januar 2027 verschiebt. Mitte 2027 wollen Union und SPD sie dann auch gleich auf Restaurants und Kantinen ausweiten.
Fünf Kategorien bei der Haltungsform
Das Logo war von der Ampel-Koalition 2023 per Gesetz beschlossen worden. Das System hat fünf Kategorien von der Stufe „Stall“ mit den gesetzlichen Mindestanforderungen bis zu „Bio“. Schon seit 2019 gibt es eine eigene Haltungs-Kennzeichnung der Supermarktketten.
Rainer sagte, entscheidend sei, dass keine unverhältnismäßige Bürokratie entstehe, insbesondere für kleinere Betriebe. Deshalb sei es ihm wichtig, mit allen Beteiligten der Branche Wege zu finden, wie eine Kennzeichnung in der Gastronomie am besten machbar sei.
Auslandsware soll einbezogen werden
Das staatliche Logo soll bisher nur für inländische Erzeugnisse verpflichtend sein, Union und SPD wollen nun aber auch Ware aus dem Ausland einbeziehen. Rainer äußerte sich dazu erneut vorsichtig. „Mir ist es ernst damit, Vorschläge nach Möglichkeit auch aufzugreifen. Wir haben immer wieder darauf hingewiesen, dass es rechtlich schwierig ist. Es liegen Gutachten vor, die eine Umsetzung unterschiedlich bewerten. Diese werden derzeit sorgfältig geprüft.“
Mehr Flexibilität beim „Downgrading“
Wichtig seien Tierhaltern auch umfassendere Möglichkeiten zum Herabstufen („Downgrading“), wenn zum Beispiel Fleisch aus einer tiergerechteren Haltungsform nicht genug Absatz finde, weil gerade viel am Markt ist. „Dann kann es auch in einer niedrigen Haltungsform zu einem günstigeren Preis verkauft werden“, sagte Rainer. „Auch das schauen wir uns ganz genau an.“
(dpa/SAHO)