Sonderweg bei Wiedereröffnung von Gaststätten
Bundesweite Einheitlichkeit herrschte bei den Corona-Maßnahmen bislang kaum. Beinahe jedes Bundesland, so scheint es, agiert nach eigenen landesspezifischen Bestimmungen. Und das soll auch im Hinblick auf die zu erwartenden Gastronomie- und Hotelöffnungen so weitergehen, wie jüngst erst wieder Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) deutlich machte. Sie schließt einen Sonderweg ihres Landes bei der Wiedereröffnung von Gaststätten nicht aus.
In den beiden Telefonkonferenzen der Länderchefs mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am 30. April und am 6. Mai wolle sie sich für ein bundesweites Signal für die Öffnung der Gastronomie einsetzen: „Wenn das aber nicht möglich ist, weil andere Länder noch nicht so weit sind, können wir regional auch einen eigenständigen Weg gehen“, sagte Schwesig jetzt in Schwerin. Dabei betonte sie, dass eine Öffnung von Gaststätten voraussetze, dass die Entwicklung der Infektionszahlen im Land auch kommende Woche weiter positiv verlaufen. Alles deute aber bislang darauf hin.
Fünf-Stufen-Plan zur Wiedereröffnung des Gastgewerbes
Bereits vergangene Woche hatte die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns einen Fünf-Stufen-Plan zur Wiedereröffnung des Gastgewerbes beschlossen, allerdings zum Leidwesen der Branche kaum konkrete Daten genannt. Demnach dürfen als erstes vom 1. Mai an auch wieder auswärtige Besitzer von Ferienwohnungen nach Mecklenburg-Vorpommern kommen. Zudem können 11.000 Dauercamper auf die Campingplätze zurückkehren. Sollten die Zahlen nach den ersten Lockerungen für Handel und Sportstätten niedrig bleiben, soll als Schritt zwei eine vorsichtige Wiedereröffnung der Gastronomie folgen. Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe (CDU) hatte am Dienstag überraschend den 11. Mai dafür ins Gespräch
gebracht.
Laut Stufenplan sollen später in einem dritten Schritt Übernachtungen für Urlauber aus Mecklenburg-Vorpommern im Land möglich werden. Unter strengen Auflagen könne in einem vierten Schritt dann Urlaub für alle Bundesbürger im Nordosten erlaubt werden, ehe in Schritt fünf auch Tagestourismus wieder ermöglicht werden soll und auch ausländische Gäste wiederkommen dürfen, hieß es.
(dpa/mv/KP)