Sondernutzung für Schausteller in Leipzig
Um die Folgen der Corona-Krise für Schausteller abzumildern, hat die Stadt Leipzig ihre Regelungen für die mobile Gastronomie gelockert. Demnach dürfen ab sofort vier Reisegastronomen mindestens bis Ende Juli 2020 Imbissstände in der Innenstadt aufstellen, wie das Marktamt der Kommune jetzt mitteilte. Dabei handelt es sich um Kräppelchen-Fischer und einen Langos-Stand in der Grimmaischen Straße sowie einen Crêpes- und einen Eisstand auf dem Augustusplatz. Warum nur vier Imbissstände und nach welchen Kriterien diese vier ausgewählt wurde, dazu ist nichts bekannt.
Das Marktamt begründet die Corona-„Sonder“-Sondernutzung damit, dass die aktuelle Krise und das damit einhergehende Verbot von Großveranstaltungen, Jahrmärkten und Volkfesten auch im Schaustellergewerbe zu existenziellen Einbußen geführt hat. Sollte die Maßnahme Erfolg haben, könnte die Sondernutzung bis August gestattet werden.
(dpa/sn/Marktamt Leipzig/KP)