Umfrage

Soforthilfen für das Gastgewerbe sind zu gering

Antrag auf Soforthilfe
Staatliche Soforthilfen sind vor allem für Betriebe aus der Hotellerie und Gastronomie nicht ausreichend, um Existenzen zu sichern. (Foto: ©Marcus/stock.adobe.com)
Zwar hat die überwiegende Mehrheit der Hotel- und Gaststätten-Betreiber in Mecklenburg-Vorpommern die Soforthilfen von Bund und Land bereits beantragt, existenzielle Sicherheit geben die Gelder laut einer Umfrage jedoch nicht.
Mittwoch, 08.04.2020, 08:28 Uhr, Autor: Kristina Presser

Nicht ausreichend – so bewerten viele Hotel- und Gastronomie-Betreiber in Mecklenburg-Vorpommern die staatlichen Soforthilfen in der Corona-Krise. Für etwa 80 würden die Hilfen nicht ausreichen, um ihren Betrieb sicher durch die Krise zu führen – das teilte der Landesverband des Deutschen Hotel- und
Gaststättenverbandes (Dehoga) jüngst mit.

Die überwiegende Mehrheit, 88 Prozent der rund 200 an der Umfrage teilnehmenden Betriebe, hätten die Soforthilfen bereits beantragt oder planen dies zu tun. Ein Drittel habe sich über Probleme bei der Beantragung beklagt. Etwas mehr als die Hälfte der Befragten bemängelte demnach die zu lange Bearbeitungszeit, jeder Dritte empfand die Antragsstellung als zu kompliziert.

Dehoga-Präsident Lars Schwarz: „Der durchschnittliche minimale Liquiditätsbedarf liegt deutlich über der Höhe der maximal möglichen Soforthilfe-Zahlungen.“ Bei einem Betrieb mit zehn Beschäftigten seien etwa 17.800 Euro an Liquidität im Monat notwendig.

Die von Bund und Länder bereitgestellten Soforthilfen richten sich in ihrer Höhe jeweils nach der Zahl der Beschäftigten in einem Unternehmen. Solo-Selbstständige und Firmen mit bis zu fünf Mitarbeitern können laut Wirtschaftsministerium maximal 9.000 Euro bekommen. Bei Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten gibt es höchstens 15.000 Euro. Größere Firmen werden dagegen mit nicht-rückzahlbaren Zuschüssen vom Land unterstützt: Aktuell (Stand 08.04.2020) erhalten

  • Unternehmen mit 10 bis 24 Beschäftigten bis zu 25.000 Euro
  • Unternehmen mit 25 bis 49 Beschäftigten bis zu 40.000 Euro
  • Unternehmen mit 50 bis 100 Beschäftigten bis zu 60.000 Euro.

(dpa/mv/lfi-mv/KP)

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