Kennzeichnungspflicht

Kommt ein Fleisch-Logo für Restaurants?

Frau schaut in eine Speisekarte
In der Speisekarte stehen bei Steaks und Co. bisher noch keine Informationen zur Tierhaltung. Im Bundestag tut sich diesbezüglich aber etwas. (Foto: © Pixel-Shot/stock.adobe.com)
Aus dem Supermarkt kennt man sie schon: Die „Haltungsform“-Kennzeichnung für Fleischprodukte, die über die Tierhaltung informiert. Doch wie sieht es in Restaurants aus? Ein Gesetzentwurf im Bundestag könnte auch hier bald für eine Kennzeichnungspflicht sorgen – doch die Umsetzung ist noch ungewiss.
Mittwoch, 11.12.2024, 10:54 Uhr, Autor: Sarah Kleinen

Aus den Kühltheken kennen es viele Supermarktkunden schon: Beim Schnitzel zeigen Packungsetiketten mit dem Aufdruck „Haltungsform“, wie das Schwein einst im Stall lebte – und bald kommt ein ähnliches staatliches Logo dazu. Doch wie ist es mit Jägerschnitzel im Restaurant und Krustenbraten in der Kantine?

Bundesagrarminister Cem Özdemir (Grüne) peilt schon länger eine Ausdehnung der Pflichtkennzeichnung auf die Gastronomie an. Nach dem Aus der Ampel-Koalition mit der FDP ist jetzt ein rot-grüner Plan da. Zu spät?

Mit dem Konzept für eine mögliche nächste Stufe des staatlichen Logos soll sich der Bundestag noch kurz vor Weihnachten befassen. „In der Außer-Haus-Verpflegung gibt es üblicherweise nur wenige bis keine Informationen zu den Haltungsbedingungen der Tiere, von denen die Lebensmittel stammen“, heißt es in einem dazu eingebrachten Gesetzentwurf von SPD und Grünen. Um dem Wunsch von Verbrauchern nach mehr Transparenz nachzukommen, solle die Kennzeichnung auch dorthin ausgeweitet werden.

Neue Angaben für Speisekarten

Konkret geht es darum, dass auch in Speisekarten, Preisverzeichnissen oder Aushängen Angaben zur Haltungsform der Tiere zu finden sein sollen. Damit könnten Gäste in Restaurants, Kantinen oder am Imbiss „eine informierte Kaufentscheidung“ dazu treffen.

Angewandt werden soll dafür ein System mit fünf Haltungskategorien von den gesetzlichen Mindestanforderungen bis „Bio“, das ab August 2025 für inländische Erzeugnisse zur Pflicht wird – zunächst nur für frisches Schweinefleisch in Supermärkten. Dort gibt es schon länger eine weit verbreitete freiwillige „Haltungsform“-Kennzeichnung der Handelsketten.

Eine Anwendung in der Außer-Haus-Verpflegung mit wechselnden Gerichten ist dabei keine ganz einfache Sache. Der Entwurf geht von bundesweit 150.000 Betrieben von Restaurants über Imbisse, Kantinen und Mensen bis zu Kliniken und Pflegeheimen aus. Wegen der Kennzeichnung angenommen werden zum Beispiel in Restaurants mit Bedienung „zehn Anpassungen in Speisekarten“ pro Jahr – und in Imbissstuben zehn Erneuerungen auf Speisetafeln alle zwei Jahre.

Keine Kennzeichnung von Speck in Rouladen

Dabei müsste die Kennzeichnung nicht – wie im Supermarkt – direkt am Produkt oder in der Nähe angebracht werden. Zur Erleichterung gäbe es verschiedene Möglichkeiten: auf Speisekarten zum Blättern oder digital.

Möglich wäre außerdem auch ein Hinweis an der Theke oder in der Speisekarte, dass man die Haltungsformen auf Anfrage einsehen kann. Und bei Schweinefleischrouladen müsste zum Beispiel nur das Fleisch gekennzeichnet werden – nicht nötig wäre es für eingewickelten Speck oder Schinken für die weitere Geschmacksgebung.

Die Gastro-Branche lehnte neue Kennzeichnungspflichten zur Tierhaltung ab. Die Ausweitung auf die Außer-Haus-Verpflegung bedeute unverhältnismäßigen bürokratischen Mehraufwand und stelle Betriebe wie Lebensmittelkontrollen vor praktisch kaum lösbare Aufgaben, sagte die Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands, Ingrid Hartges. Kennzeichnungen an einzelnen Gerichten würden Speisekarten unlesbar machen.

Branche: Ständige Änderungen bei Rezepturen

„Im Gegensatz zum Supermarkt kann ein Gast im Restaurant bei einem Schnitzel nicht zwischen verschiedenen Haltungsformen des Schweins wählen“, erläuterte Hartges. Zudem änderten sich ständig Rezepturen für Gerichte, bei Lieferengpässen müssten Gastronomen auf andere Lieferanten ausweichen. Es lägen auch keine belastbaren Daten vor, ob Restaurantgäste überhaupt Interesse an Tierhaltungs-Informationen hätten. Geschmack und Preis seien für die meisten Gäste die maßgeblichen Faktoren.

Der Gesetzentwurf soll voraussichtlich am 20. Dezember ins Parlament kommen. Dann folgen üblicherweise Ausschussberatungen. Ob und wann es weitergeht, ist angesichts der Neuwahl am 23. Februar aber ungewiss.

Nach dem Ampel-Aus haben SPD und Grüne keine Mehrheit mehr. Grünen-Ernährungsexpertin Renate Künast warb für die Pläne, die Transparenz für die Kunden und Planungssicherheit für die Bauern brächten. „Diejenigen, die gute Standards einhalten, wollen nicht nur im Handel, sondern auch in der Gastronomie angemessen vermarkten.“

Mehrheit im Bundestag ungewiss

Künast rief Union und FDP zur Unterstützung auf. „Das Parlament muss arbeiten, bis die Wahlperiode tatsächlich endet.“

Der einstige liberale Partner ließ aber weiterhin Ablehnung erkennen. „Wir haben mit dem Tierhaltungslogo einen ersten Schritt gemacht, wie sich die Verbraucher ohne höhere Steuern, Abgaben oder Gängelei direkt an der Ladentheke für bessere Tierhaltung entscheiden können“, sagte Fraktionsvize Carina Konrad. Die Ausweitung auf die Gastronomie habe die FDP in der Koalition aber nicht mittragen können, da der Bürokratieaufwand gerade für kleine Gastronomiebetriebe enorm wäre.

(dpa/SAKL)

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