Keine kommunalen Verpackungssteuern in Bayern: Branchenverbände erleichtert
„Wir begrüßen ausdrücklich, dass Bayern unsere Einschätzung teilt und kommunalen Verpackungssteuern eine klare Absage erteilt“, sagt Markus Suchert, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Systemgastronomie e.V. (BdS). „Solche Abgaben versprechen kaum finanziellen Ertrag, verursachen aber erheblichen bürokratischen und wirtschaftlichen Aufwand – sowohl für die Betriebe als auch für die Kommunen.“
Die Betriebe der Systemgastronomie würden durch die vielschichtigen Verpackungsregulierungen bereits heute unter erheblichem Regulierungsdruck stehen – etwa durch das Einwegkunststofffondsgesetz und die anstehende Europäische Verpackungsverordnung (PPWR). „Weitere Auflagen wären in der aktuellen Lage nicht mehr tragbar“, erklärt Suchert.
Mit der Entscheidung, dass bayerische Kommunen keine eigenständige Verpackungssteuer auf Einweggeschirr erheben dürfen, sende das bayerische Kabinett nun ein klares Zeichen gegen zusätzliche Belastungen für Betriebe sowie Bürger und zeige, dass es die Bestrebungen der Bundesregierung zum Bürokratieabbau ernst nimmt.
„Die Entscheidung schafft dringend benötigte Klarheit“
Auch der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband Dehoga Bayern begrüßt die Entscheidung der Bayerischen Staatsregierung als wichtigen Schritt zur Entlastung der Gastronomie und zur Sicherung fairer Wettbewerbsbedingungen im Freistaat.
„Die Entscheidung der Staatsregierung schafft dringend benötigte Klarheit für unsere Betriebe“, erklärt „Dehoga Bayern“-Landesgeschäftsführer Dr. Thomas Geppert. „In einer Zeit, in der viele Unternehmen ohnehin unter hohem wirtschaftlichem Druck stehen, ist es ein wichtiges Signal, auf zusätzliche kommunale Belastungen zu verzichten.“
Insbesondere kleine und mittelständische Betriebe hätten durch unterschiedliche Regelungen auf kommunaler Ebene erheblich unter zusätzlicher Bürokratie gelitten. Das Ziel von Verpackungssteuern, das Müllaufkommen zu reduzieren, stehe in keinem Verhältnis zu den zusätzlichen finanziellen Belastungen und dem massiven bürokratische Aufwand sowohl für die betroffenen Betriebe als auch für die Kommunen. „Eine vermeintliche Einnahmesteigerung der Kommunen zu Lasten der gastronomischen Betriebe wäre zur absoluten Unzeit gekommen, da die Belastungsgrenze der Branche längst erreicht ist“, erläutert der Dehoga Bayern weiter.
Es wäre zudem fraglich, ob eine Verteuerung von Einweggeschirr und -verpackungen zur Müllvermeidung oder -reduzierung beitragen würde. „Statt neuer Steuern und Belastungen kommt es vielmehr auf konstruktive und attraktive Lösungen für Mehrweggeschirr und -verpackungen an. Das schafft Akzeptanz bei Gästen wie Unternehmern und erhöht die Nachfrage“, so der Dehoga Bayern. Die nun getroffene Regelung sorgte für einheitliche Rahmenbedingungen in ganz Bayern und würden den Unternehmen Planungssicherheit geben.
Positiv bewertet der Dehoga Bayern auch die angekündigte Erleichterung beim Alkoholausschank auf Volksfesten: Künftig sollen ortsansässige Betriebe und Schausteller hierfür keine zusätzlichen Genehmigungen mehr benötigen. Auch dies könne zur Entbürokratisierung und zur Stärkung der regionalen Veranstaltungswirtschaft beitragen.
„Wir danken der Staatsregierung für die klare Positionierung, wir sehen darin ein ermutigendes Signal für eine wirtschaftsfreundliche und praxisnahe Politik im Freistaat“, betont Dr. Thomas Geppert.
„Wir hoffen, dass weitere Bundesländer diesem Vorbild folgen werden“
Dass dieses positive Signal auch in anderen Bundesländern weitergegeben wird, darauf hofft der BdS. Gemeinsam mit einem breiten Bündnis an Partnern vor Ort setzt sich der Verband seit Monaten in Städten und Gemeinden in ganz Deutschland mit intensiven Gesprächen und Aktionen gegen die Einführung kommunaler Verpackungssteuern ein.
So warnt der BdS vor den negativen Auswirkungen einer Verpackungssteuer auf die Wirtschaft vor Ort. Der hohe Verwaltungsaufwand, die finanziellen Belastungen und zwangsläufige Preisanpassungen könnten viele Gäste abschrecken – mit spürbaren Folgen für die ohnehin angespannte wirtschaftliche Situation vieler gastronomischer Betriebe.
„Ein Rückgang der Besucherzahlen gefährdet Existenzen in der Gastronomie und wirkt sich letztlich auch negativ auf die lokale Wirtschaft aus“, mahnt Kristina Harrer-Kouliev, Leiterin der BdS-Rechtsabteilung und gibt weiter zu bedenken: „Anstatt Bürokratie abzubauen – wie es die Bundesregierung angekündigt hat – würde sie mit solchen Regelungen auf kommunaler Ebene massiv ausgebaut.”
Für den BdS ist der Schritt Bayerns daher ein Beispiel für verantwortungsvolle und praxisnahe Politik: „Der Freistaat hat eine weitsichtige Entscheidung getroffen, die sowohl Bürger als auch Unternehmen und Verwaltungen entlastet. Wir hoffen, dass weitere Bundesländer diesem Vorbild folgen werden“, so Suchert abschließend.
(BdS/Dehoga Bayern/SAKL)