Corona-Krise

Frist für GEMA-Erstattungsanträge läuft aus

Gebäude der GEMA in Berlin
Die Erstattung der GEMA-Gebühren für 2020 ist nur noch bis 14. April 2021 möglich. (Foto: © Tobias Arhelger/stock.adobe.com)
Betriebe, die von behördlich angeordneten Schließungen betroffen sind, können für diese Zeiträume, die Erstattung der GEMA-Gebühren beantragen. Die Antragsstellung für 2020 ist jedoch nur noch bis Mittwoch, 14. April, möglich.
Mittwoch, 07.04.2021, 13:09 Uhr, Autor: Natalie Ziebolz

Viele Musiknutzer sind bereits seit Monaten von behördlich angeordneten Schließungen betroffen. Die GEMA unterstützt diese Kunden, indem die Verträge für diese Zeiträume ruhen und bereits gezahlten Vergütungen aus Kulanz erstattet werden. Die Antragsstellung ist jedoch nur noch bis Mittwoch, 14. April 2021, möglich. Danach entfällt die Möglichkeit, Gutschriften für das Jahr 2020 zu erhalten.

Antragsstellung

Der Antrag muss über die GEMA-Internetseite gestellt. Unter „Meine Corona-Schließungszeiten“ werden die entsprechenden Tage angegeben. Sie sind noch nicht im Onlineportal registriert? Das ist hier möglich. Sobald Sie die Registrierung bestätigt und Ihr persönliches Kennwort gesetzt haben, können Sie sich anmelden.

Erstattungen für 2021

Auch im Jahr 2021 leistet die GEMA bei den Lockdown-Maßnahmen vorerst weiter Unterstützung und erteilt für behördlich angeordnete Schließzeiten (Zeitraum ab 1.1.2021) auf Antrag Gutschriften auf Dauernutzungen von Musik (Monats-, Quartals- und Jahresverträge).

(GEMA/NZ)

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