Lizengebühren

GEMA-Erstattungsanträge noch bis 10. Juni möglich

Schriftzug am GEMA-Sitz in Berlin
Noch bis 10. Juni können Betriebe, die von den behördlichen Schließungen betroffen waren, die Erstattung der GEMA-Gebühren beantragen. (Foto: © Tobias Arhelger/stock.adobe.com)
Mit den zunehmenden Öffnungsmöglichkeiten beendet die GEMA ihre Gutschriften-Aktion. Betriebe, die von den angeordneten Schließungen betroffen waren, können noch bis 10. Juni einen Antrag auf Erstattung der Gebühren stellen.
Mittwoch, 02.06.2021, 09:38 Uhr, Autor: Natalie Ziebolz

Über mehrere Monate mussten Betriebe auf behördliche Anordnung hin schließen. In dieser Zeit hat die GEMA die Musiknutzer unterstützt und die Beiträge aus Kulanz erstattet. Mit den zunehmenden Öffnungsmöglichkeiten endete die Gutschriften-Aktion nun zum 31. Mai. Die Antragstellung ist jedoch noch bis 10. Juni möglich.

Der Antrag wird über das GEMA-Onlineportal gestellt. Unter „Meine Corona-Schließungszeiten“ werden die entsprechenden Tage angegeben.

(GEMA/NZ)

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