Flutopfer

Flutschäden: Bayerisches Kabinett verspricht schnelle Hilfen

Die Donau führt Hochwasser. In Bayern herrscht nach heftigen Regenfällen vielerorts weiter Land unter.
Die Donau führt Hochwasser. In Bayern herrscht nach heftigen Regenfällen vielerorts weiter Land unter. (Foto: © picture alliance/dpa/Armin Weigel)
Der Dehoga Bayern meldet, dass das bayerische Kabinett in seiner gestrigen Sitzung ein Soforthilfe-Paket für die Opfer des Hochwassers beschlossen hat. Auch für Unternehmen soll es schnell und unbürokratisch Gelder geben.
Mittwoch, 05.06.2024, 07:11 Uhr, Autor: Christine Hintersdorf

Angesichts der schweren Hochwasserschäden hat das bayerische Kabinett in seiner heutigen Sitzung ein Soforthilfe-Paket beschlossen. In der anschließenden Pressekonferenz versprach Ministerpräsident Dr. Markus Söder: „Wir lassen in der Not niemanden allein.“

Bayern will den Betroffenen schnell und unbürokratisch helfen. Das Hilfspaket wird eine Summe von „100 Millionen plus x“ umfassen. Noch heute wird das Geld an die Bezirksregierungen überwiesen.

Der wichtigste Punkt für die Gastronomie und Hotellerie

•    Für Unternehmen und Angehörige freier Berufe wird eine Soforthilfe von bis zu 200.000 Euro gewährt. Erstattet werden unmittelbar durch das Hochwasser verursachte Schäden an Betriebsstätten und Infrastrukturen. Bei nicht versicherbaren Schäden wird dabei die Soforthilfe in Höhe von bis zu 50 Prozent der erstattungsfähigen Ausgaben, bei versicherbaren und bei versicherten Schäden in Höhe von bis zu 25 Prozent der erstattungsfähigen Ausgaben gewährt. Die Auszahlung erfolgt auf Antrag durch die zuständige Bezirksregierung. 

•    Allen Bürgern, Gewerbebetrieben, selbständig Tätigen sowie Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, die durch die Ereignisse in eine existenzielle Notlage gekommen sind, stehen bei drohender Existenzgefährdung ebenfalls Zuschüsse aus dem Härtefonds zur Verfügung (Hilfeleistungen je nach finanzieller Leistungskraft der Geschädigten bis max. 100 Prozent; keine Überkompensation, Versicherungsleistungen werden angerechnet).  

•    Zudem stehen allen vom Hochwasser Betroffenen steuerliche Erleichterungen zur Verfügung. 

Tipps für Betroffene

Damit Gelder fließen können, ist meist eine lückenlose Dokumentation erforderlich. Machen Sie Fotos. Dokumentieren Sie entstandene Schäden möglichst umfangreich und lückenlos.

Empfohlen werden:
•    Fotos der gesamten Überschwemmung auf dem betroffenen Grundstück
•    Übersichtsaufnahmen aller betroffenen Räume
•    Aufnahmen von den Stellen, an denen das Wasser eingedrungen ist (z. B. an den Kellerfenster).

Informationen und Tipps: www.dehoga-bayern.de/flut

(Dehoga/CHHI)

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