Outdoor-Bewirtung

Erste Anträge für Winter-Schanigärten in Wien

Café Museum
© Wikimedia/Vindobohann
In Wien könnten schon bald die ersten Winter-Schanigärten eröffnet werden. Seit Anfang Jänner ist es Wiener Gastronomen erlaubt, auch in den Monaten Dezember, Jänner und Februar Gäste im Freien zu bewirten. Die ersten Bewilligungen wurden bereits beantragt.
Montag, 09.01.2017, 10:33 Uhr, Autor: Clemens Kriegelstein

Die Gastronomie-Fachgruppe der Wiener Wirtschaftskammer zeigt sich jedoch verärgert über die ihrer Ansicht nach zu strengen Auflagen. Seit 1. Jänner, als die Gesetzesnovelle in Kraft getreten ist, wurden erst wenige Bewilligungen bei der zuständigen Magistratsabteilung beantragt, hieß es aus dem Büro der zuständigen Stadträtin Renate Brauner. Ab Mitte Jänner sollten die ersten Bescheide ausgestellt werden und damit die ersten Schanigärten aufsperren können. Ob die Möglichkeit in den nächsten Wochen noch verstärkt genutzt wird, hänge auch davon ab, wie breit die Wirtschaftskammer die Wirte über die Möglichkeit informiere.

Erwin Scheiflinger, stellvertretender Gastro-Obmann in der Wiener Wirtschaftskammer, glaubt nicht, dass die Zahl der Anträge merklich steigen wird: „Mit dieser Regelung wird es nicht mehr werden“, meinte Scheiflinger, der die neue Regelung als „schlechten Kompromiss“ kritisiert. „Ich glaube nicht, dass das viele in Anspruch nehmen werden, weil es für die meisten nicht durchführbar ist“, sagte Scheiflinger. So müssen etwa die Gartenmöbel bis 23.00 Uhr weggeräumt werden. Viele Lokale hätten aber länger offen. Das stelle die Inhaber vor das Problem, dass sie die Outdoor-Tische und -Sessel nicht lagern können. „Ich bin sehr enttäuscht, dass nicht mehr machbar war und man keine Lösung für alle Beteiligten angestrebt hat“, bekräftigte Scheiflinger die bereits mehrfach seitens der Kammer geäußerten Kritikpunkte.

Die neuen Regelungen machen drei Varianten für Winter-Schanigärten möglich: Variante A, die jeweils einen Stehtisch links und rechts vom Lokaleingang vorsieht, muss nicht bewilligt, sondern lediglich gemeldet werden. Eine Bewilligung brauchen die Wirte hingegen bei Variante B, wenn sie im Winter einen kleinen Gastgarten entlang der Hausmauer errichten wollen. Eine spezielle Regelung ist für Gastronomen in Fußgängerzonen vorgesehen: Dort kann auf zehn Prozent (aber maximal zwölf Quadratmetern) der Freifläche, auf der im Sommer Lokalbetrieb herrscht, ein Winter-Schanigarten aufgestellt werden.

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