Verbote

„Kinder müssen draußen bleiben“ – Wen Gastronomen rauswerfen dürfen

Kind mit Schokolade an den Fingern und Donut im Mund
© Focus Pocus LTD/Fotolia
„Kinder unerwünscht“ heißt es im Dresdner Restaurant „Ogura“. Die Reaktion: Viel Empörung, aber auch Verständnis. Dürfen Gastronomen Kinder ausschließen?
Donnerstag, 22.12.2016, 11:56 Uhr, Autor: Clemens Kriegelstein

Dreckige Schuhe auf den Stühlen, Geschrei über das „eklige“ Essen, Toberei und Geschrei – manchen Restaurantbesitzern und Gästen sind Kinder im Lokal ein Gräuel. Im japanischen Restaurant Ogura, das im Dresdner Hilton-Hotel liegt, ist Kindern nun der Zutritt verboten. Eigentümer Yukio Ogura begründete diesen Schritt gegenüber „Tag 24“: „Viele Gäste haben sich über Kinder beschwert. Da haben wir mit diesem Schild reagiert. Das Verbot gilt zu jeder Zeit.“ Sich selbst beschreibt er auf seiner Website als den ersten, der japanisches Flair nach Dresden gebracht habe. „Die unnachahmliche Gastfreundschaft und die auf Wunsch gereichte Japanische Zeitung entführen in eine andere Welt“, steht als Begrüßungstext der Startseite. Gastfreundschaft nur gegenüber Erwachsenen? Geht das?

Darf ein Wirt Kindern den Zutritt verwehren?
Der Eigentümer hat das Hausrecht. Er darf entscheiden, wer sein Lokal betritt und wer draußen bleiben muss. Aber: Gleichzeitig gilt das Diskriminierungsverbot. Es muss also sachliche Gründe für den Ausschluss geben, damit keine Ungleichbehandlung vorliegt. Das Landgericht Hannover befasste sich im Jahr 2013 mit einem Fall, bei dem ein Reiseveranstalter Familien mit Kindern die Buchung eines Hotels verweigerte, weil erst Gäste ab 16 Jahre Zutritt hätten. Die Klage auf Schmerzensgeld wies das Gericht damals ab. Begründung: Wesentliche Faktoren des Hotelkonzepts seien Ruhe und Wellness. Darum beurteilte das Gericht die Altersbeschränkung als zulässig.

Kinder verboten, Stillen verboten
Immer wieder gibt es Restaurants und Hotels, die Kindern und Jugendlichen den Zutritt verwehren. Und regelmäßig brandet Empörung auf.

  • Als vor zehn Jahren ein bayerischer Wirt als erster im Lande sein Lokal zur kinderfreien Zone erklärte, protestierten Elternverbände und die damalige Sozialministerin kritisierte die „Familienfeindlichkeit“. Andererseits bewunderten damals viele den Mut des Gastronomen. „Ich bin nicht dafür da, andere Kinder zu erziehen“, hatte der vierfache Vater damals erklärt. Heute gibt es das Lokal nicht mehr – die Gründe dafür sind unbekannt.
  • Ein prominentes Beispiel aus der jüngeren Vergangenheit ist ein Café im Berliner Bezirk Prenzlauer Berg, das mit eigens aufgestellten Pollern vor dem Eingang Eltern mit Kinderwagen am Zutritt gehindert hatte. Im gleichen Café wurde eine stillende Mutter herausgeworfen.
  • Auch im Bordrestaurant eines ICEs verbot im Jahr 2015 das Personal einer Frau, ihr Kind im Restaurant zu stillen.
  • „Keine Kinder, keine Hunde“ signalisiert ein Schild vor dem Strandcafé „Sonnendeck“ in Düsseldorf. Auch gibt es Fans und Kritiker des Verbots.
  • Das Wellnesshotel Esplanade in Bad Saarow bei Berlin schließt seit Ende 2015 unter 16-Jährige aus.

Fröhlicher Trubel oder ruhige Oase? Das Konzept entscheidet. Hausrecht gegenüber Gleichbehandlung – dieser Konflikt dürfte auch in Zukunft immer wieder für Zündstoff sorgen.

(Rheinische Post/Berliner Morgenpost/Die Welt/ph)

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