Exit-Strategie

Das sind Bayerns neue Gastro-Regeln

Gäste im bayerischen Biergarten
Biergarten ja, aber nur mit Mindestabstand – dies ist eine der neuen Regeln für das bayerische Gastgewerbe. (©Petra Homeier/stock.adobe.com)
Vom Mindestabstand bis zur Maskenpflicht für Köche: Die bayerische Staatsregierung hat in einer Kabinettssitzung die zukünftigen Regeln für Gastronomiebetriebe konkretisiert.
Dienstag, 12.05.2020, 14:38 Uhr, Autor: Thomas Hack

Vor dem Ende der coronabedingten Zwangspause für die bayerischen Restaurants konkretisiert die Staatsregierung die
künftigen Regeln: „Der Kern heißt letztlich immer: 1,50 Meter Abstand halten“, sagte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) am Dienstag nach einer Kabinettssitzung in München.

Maskenpflicht für Köche und Kellner

Miteinander an einem Tisch sitzen dürften Mitglieder einer Familie oder eines Hausstandes sowie ein weiterer Hausstand. Damit orientiert sich die Regelung für die Gaststätten nach Worten Herrmanns an der Kontaktbeschränkung, die inzwischen wieder Treffen zweier Hausstände erlaubt, im privaten Raum, im öffentlichen Raum und künftig eben auch in dern Restaurants. Zudem bekräftigte Herrmann, grundsätzlich müsse in Gaststätten eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden, von den Gästen, vom Personal und auch in der Küche – es sei denn, dort könnten die 1,50 Meter Mindestabstand gewährleistet werden.

Aiwanger: „Gastronomie wird schnell wieder gut angenommen werden“

Am Tisch allerdings dürfen Gäste die Masken abnehmen. Zudem sieht ein Konzept, dass die Gastronomie zusammen mit Wirtschafts- und Gesundheitsministerium erarbeitet hat, Regeln für den Einsatz von Desinfektionsmitteln und ähnlichem vor. Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) sprach von einem in sich schlüssigen Konzept. Er sei auch überzeugt, dass die Menschen die Gastronomie-Angebote sehr schnell wieder gut annehmen werden. Das Kabinett hatte vergangene Woche eine schrittweise Wiedereröffnung von Gaststätten und Hotels beschlossen: Außenbereiche von Gaststätten dürfen am 18. Mai öffnen, Speiselokale am 25. Mai, Hotels am 30. Mai.  (lby/TH)

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