Abgabe

Ab Juli: 50 Cent Steuer pro Einwegbecher in Potsdam

Haufen aus gebrauchten Einweg-Kaffeebechern mit Deckeln als Symbol für Verpackungsmüll im To-go-Bereich
Städte wie Potsdam wollen die Abfallmengen im To-go-Geschäft mit einer Verpackungssteuer reduzieren. (Foto: © Robert Kneschke/stock.adobe.com)
Verkäufer der brandenburgischen Landeshauptstadt müssen für Einwegbecher & Co. ab Juli Verpackungssteuer zahlen. Ausnahmen sind für Märkte und Feste möglich.
Montag, 30.03.2026, 11:28 Uhr, Autor: Sarah Hoffmann

Ab dem 1. Juli 2026 erhebt die Landeshauptstadt Potsdam eine Verpackungssteuer auf Einweggeschirr und Einwegverpackungen. Es handelt sich um ein Novum in Brandenburg. Vorbild ist die Stadt Tübingen. Die neue Steuer soll zu mehr Sauberkeit und weniger Müll führen.

Relevanz für Gastronomie und To-go-Geschäft

Zahlen müssen Endverkäufer von Speisen und Getränken – also Restaurants, Imbissbuden, Eisdielen und Tankstellen. Damit richtet sich die Maßnahme direkt an Betriebe, die Speisen und Getränke für den unmittelbaren Verzehr oder zum Mitnehmen anbieten.

Die Steuer setze dort an, wo im Alltag besonders viele Einwegverpackungen anfallen, bei Angeboten „to go“ und im Imbissbereich, hieß es.

Für Einwegbecher, Teller oder Schalen beträgt der Satz 50 Cent pro Einheit, für Besteck 20 Cent, wie das Stadtparlament in Potsdam am Mittwoch beschloss.

Erwartete Einnahmen und Zielsetzung

Ab 2027 rechnet die Stadt mit jährlichen Einnahmen von rund einer Million Euro. Potsdams Kämmerer Burkhard Exner (SPD) sagte: „Uns ist bewusst, dass die Einführung der Verpackungssteuer für viele Betriebe zunächst mit Anpassungen verbunden ist. Gleichzeitig eröffnet sie die Chance, Verpackungslösungen nachhaltiger zu gestalten und den Einsatz von Einwegmaterialien deutlich zu verringern.“ Im Mai ist eine Informationsveranstaltung für Gewerbetreibende geplant.

Kritik aus der Wirtschaft

Aus der Wirtschaft kam Kritik an der Abgabe. Vom Hotel- und Gaststättenverband Dehoga hieß es, zahlen müssten diese Steuern am Ende die Potsdamer an der Kasse.

Diese Ausnahmen gelten

Von der Steuer ausgenommen sind laut Stadt Einwegverpackungen und Einweggeschirr bei zeitlich befristeten Märkten und Festen, wenn ein Betrieb an insgesamt höchstens zehn Tagen pro Jahr in Potsdam Speisen oder Getränke verkauft.

Nicht unter die Steuer fallen außerdem Einwegverpackungen, die einer gesetzlichen Pfandpflicht unterliegen. Auch der Lebensmitteleinkauf im Supermarkt mit fest verschlossenen oder industriell abgepackten Produkten wird nicht besteuert.

(dpa/ SAHO)

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