Stornogebühren

209 Euro für Tischreservierung

Tisch in Restaurant
Restaurantbesucher wollen keine Stornogebühren (Foto: © Andrej Zatullo / fotolia)
Eine Wienerin reagierte nicht erfreut, als sie die Rechnung in Höhe von 209 Euro für das Fernbleiben im brasilianischen Steaklokal „Churrascaria“ erhielt. Verständnis für die Rechnung zeigen dagegen Vertreter der Spitzengastronomie.
Freitag, 10.02.2017, 11:01 Uhr, Autor: Markus Jergler

Peter Doback, Obmann der Fachgruppe Gastronomie in der Wirtschaftskammer ist mit dem Vorgehen des Steaklokals einverstanden. Spitzengastronomen wie Toni Mörwald haben bereits positive Erfahrungen mit der Einführung einer Stornogebühr gemacht, wie „Gastronews Wien“ berichtet. Zwar hatte die Frau per Anruf, SMS und E-Mail storniert, jedoch nicht einmal 24 Stunden vor der Reservierung. Damit war es verständlicher Weise nicht einfach den Tisch erneut zu besetzen.

Gäste verärgert
Die Debatte um eine Gebühr für Reservierungen in Restaurants wird schon seit einiger Zeit intensiv geführt. Die Einführung einer solchen Maßnahme ist stark umstritten, wie auch die Wirtschaftskammer bestätigt. Leider ist es vor allem in der Spitzen- und Sternegastronomie so, dass kurzfristige Absagen von Reservierungen, wenn überhaupt abgesagt wird, einen nicht unwesentlichen Umsatzverlust bedeuten. Tische die plötzlich „in letzter Minute“ wieder frei werden, können nicht erneut besetzt werden. Leider kommt derartiges Verhalten von Gästen immer häufiger vor.

Bei der Rechnung über 209 Euro handelte es sich um eine Schadensersatzforderung, welche das Restaurant an die Wienerin Ute Hübler schickte, die wegen einer Grippewelle im Freundeskreis kurzfristig absagte. Die Wirtschaftskammer unterstützte dieses Vorgehen. Derzeit gäbe es zwar keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der Gastronomie für Fälle wie diesen, jedoch sei es sinnvoll solche individuell in Zusammenarbeit mit einem Anwalt auszuarbeiten, so Peter Dobcak.

Die Gäste stehen dieser Thematik verständlicherweise anders gegenüber. Hier ist man der Auffassung, dass es selbstverständlich sein müsse, einen reservierten Tisch auch wieder abzusagen, insbesondere im Falle einer kurzfristigen Erkrankung. Dass etwas passiert, das eine Stornierung der Reservierung zufolge habe, sei nun einmal Risiko des Gastronomen.

Internationaler Standard
In anderen Ländern sind derartige Gebühren bereits seit vielen Jahren üblich. Besonders streng ist man in den USA. Wenn dort ein für sechs Personen reservierter Tisch doch nur von fünf Personen wahrgenommen wird, fällt bereits eine Gebühr an. Unterschieden wird generell, auch in anderen Länder, zwischen einer No-Show Gebühr, für den Fall, dass Gäste kommentarlos ausbleiben und einer Stornogebühr für kurzfristige Absagen. In Österreich stößt eine solche Gebühr jedoch auf konsequente Ablehnung seitens der Verbraucher. (gastronews.wien / MJ)

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