1.500 Euro Mindestlohn
Alle 220.000 Beschäftigen der Gastronomie und Hotellerie sollen in den neuen Kollektivvertrag eingebunden sein. „Wir wollen einen Kollektivvertrag, der für den Mitarbeiter eines Würstelstandes genauso gilt wie für den Küchenchef eines Fünf-Sterne-Hotels“, so Mario Pulker, Obmann des Fachverbands Gastronomie in der Wirtschaftskammer Österreich. „Und wir haben in der Gastronomie mittlerweile eine derartige Breite, dass man auf spezifische Mitarbeiter-Gruppen eingehen muss.“ Damit sind vor allem Saisoneinrichtungen wie beispielsweise Skihütten, aber auch Event- und Cateringfirmen gemeint. Für die weiteren Verhandlungen wurden mittlerweile einige feste Bestandteile des neuen Kollektivvertrages festgelegt. „Wir haben uns darauf verständigt, dass für die gesamte Branche ab dem 1. Mai 2018 ein Mindest-Kollektivvertrag für ungelernte Arbeitskräfte von 1500 Euro brutto gilt“, so Pulker.
Zudem gebe es einfach geographische und größenbedingte Unterschiede. „Auch wird sich ein Hotel in Vorarlberg oder in Tirol andere Gehälter leisten müssen als ein kleines Wirtshaus im Weinviertel. Da muss ein Unterschied sein und diesen müssen wir abbilden“, so Pulker weiter. Der vida-Gewerkschafter Berend Tusch sprach mit dem Kurier und verkündete die Einführung einer fünfstufigen Lohntabelle. Demnach werden die einzelnen Berufsbezeichnungen in fünf Stufen eingeteilt – vom Küchenchef auf Stufe eins bis zur Spülkraft auf Stufe 5. (Kurier.at/MJ)