TSE Übergangsregelung endet Ende 2022

Die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) verpflichtet Unternehmen seit 2020 dazu, elektronische Kassen mit Manipulationsschutz in Form einer TSE einzusetzen. Ausnahme dieser Regelungen bilden bisher Kassen, die nicht nachgerüstet werden konnten und zwischen dem 25. November 2010 und vor dem 01. Januar 2020 angeschafft wurden.
Diese Übergangsregelung endet am 31. Dezember 2022. Der Austausch der älteren Kassensysteme muss bis Ende des Jahres 2022 abgeschlossen sein. Elektronische Kassen ohne TSE dürfen folglich ab dem 01. Januar.2023 nicht mehr verwendet werden. Die konkreten Vorgaben können in den verschiedenen Bundesländern variieren.
Vermehrte Bußgeldverfahren
Es bleiben noch knapp zehn Monate, um die von der Übergangsregelung betroffenen Kassensysteme zu ersetzen. Sind diese weiterhin im Einsatz oder besitzt ein Kassensystem ab dem 01. Januar 2023 keine TSE, sieht das Gesetz ein Bußgeld in Höhe von 25.000 € vor. „Schon jetzt überprüfen Finanzinstitute in allen Bundesländern die ordnungsgemäße Umsetzung der Kassensicherungsverordnung.
Es wird klar signalisiert, dass künftig noch stärker kontrolliert wird. Finanzämter haben keine Nachsicht mehr, wenn Unternehmen Kassen ohne TSE betreiben. Sie werden spätestens Anfang nächsten Jahres massive Probleme bekommen, wenn der Umstieg auf eine TSE Kasse nicht rechtzeitig erfolgt“, betont Sascha Kaierle, Geschäftsführer KMZ Kassensystem.
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