Neue Überwachungspflicht

Neue Pflichten für Kühlanlagen in Hotels

Klimaanlage
Mit der 42. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) kommen neue Pflichten auf Hotels zu. (Foto: © Daylight Photo/fotolia)
Der Bundesrat hat einer neuen Überwachungspflicht für Verdunstungskühlanlagen zugestimmt. Die 42. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) betrifft sowohl Kühltürme in Kraftwerken als auch kleinere Anlagen, die beispielsweise Hotels klimatisieren.
Donnerstag, 08.06.2017, 10:52 Uhr, Autor: Markus Jergler

„Verdunstungskühlanlagen verdampfen Wasser, in dem sich gesundheitsschädliche Bakterien stark vermehren können“, sagt Dr.-Ing. Hans Ulrich Dahme vom Prüflabor SGS Institut Fresenius. „Mit der 42. BImSchV verpflichtet der Gesetzgeber die Betreiber dazu, das verwendete Wasser von Rückkühlwerken und Nassabscheidern mindestens alle drei Monate durch spezialisierte Labore mikrobiologisch untersuchen zu lassen.“ Die gesetzliche Neuregelung soll mögliche Gesundheitsgefahren durch Legionellen ausschließen. In der Vergangenheit kam es durch Bakterien in verunreinigten Rückkühlwerken zu einer Reihe von Krankheitsfällen, teilweise mit Todesfolgen. Legionellen hatten sich im Wasser der Anlagen vermehrt, über Wassertröpfchen in der Luft verbreitet und bei Anwohnern schwere Lungenentzündungen ausgelöst.

Bundesweit fallen 30.000 bis 50.000 Kühlanlagen unter die neue Überwachungspflicht der 42. BImSchV. Alle Betreiber benötigen nun mikrobiologische Gutachten und regelmäßige Prüfungen durch zugelassene Labore und Sachverständige“, sagt Dr.-Ing. Hans Ulrich Dahme vom akkreditierten Prüflabor SGS Institut Fresenius. Der Experte empfiehlt Betreibern, bald geeignete Dienstleister anzufragen. Mit Verabschieden der neuen Verordnung durch den Bundesrat werde der Andrang bei Laboren und Sachverständigen stark zunehmen. (MJ)

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