Gewerkschaft

Tarifrunde 2017: NGG klaut Text für Pressemitteilung bei sich selbst

Junge Kellnerin mit Tablett in der Hand, auf dem das Euro-Symbol liegt
© Fotolia/Sergey Nivens
Für die Tarifrunde 2017 bleibt der Hauptvorstand der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) seinen Zielen aus dem Vorjahr absolut treu. Praktisch für die Pressestelle der NGG, denn so konnte auch die Pressemitteilung aus dem Vorjahr mit wenig Aufwand recycelt werden. Sei es drum, Hauptsache, für die 2,2 Millionen Beschäftigten, die von der NGG vertreten werden, bleibt in der nächsten Runde etwas mehr im Geldbeutel hängen…
Mittwoch, 30.11.2016, 16:15 Uhr, Autor: Daniela Müller

Wie im Vorjahr empfiehlt die NGG für 2017 eine Erhöhung der Entgelte und Ausbildungsvergütungen im Hotel- und Gaststättengewerbe, in der Lebensmittelindustrie und im Lebensmittelhandwerk um 4,5 bis 5,5 Prozent. Außerdem wolle man – genau wie 2016- weiterhin das Ziel der sogenannten Demografie-Tarifverträge verfolgen: Die sollen für bessere Arbeitsbedingungen und mehr Gesundheit der Beschäftigten sorgen, um sicherzustellen, dass diese die Regelarbeitsgrenze erreichen. Wir drücken der NGG die Daumen bei der Durchsetzung ihrer Tarifpläne. Und nicht verzagen, doppelt gemoppelt wirkt schließlich besser, besagt eine alte Weisheit.

Die Pressemitteilung vom 30. November 2016 im Wortlaut:
„Tarifrunde 2017: Gewerkschaft NGG fordert Erhöhung der Entgelte um 4,5 bis 5,5 Prozent

Tarifrunde 2017: Gewerkschaft NGG fordert Erhöhung der Entgelte um 4,5 bis 5,5 Prozent
Güster: „Demografischen Wandel tarifvertraglich gestalten“
Niedernhausen / Taunus – 30. November 2016

Für die Tarifrunde 2017 hat der Hauptvorstand der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) eine tarifpolitische Empfehlung beschlossen, nach der die Entgelte und Ausbildungsvergütungen in der Lebensmittelindustrie, im Lebensmittelhandwerk sowie im Hotel- und Gaststättengewerbe um 4,5 bis 5,5 Prozent im Jahr 2017 steigen sollen, bei einer Laufzeit der Tarifverträge von zwölf Monaten.

Darüber strebe die Gewerkschaft NGG den Einstieg in Tarifverträge zur Gestaltung des demografischen Wandels an. Claus-Harald Güster, stellvertretender NGG-Vorsitzender, zu dieser qualitativen Komponente der Tarifempfehlung: „Grundlage für so genannte Demografie-Tarifverträge ist es, zunächst die Altersstruktur unter Beteiligung der Betriebsräte zu analysieren. Darüber hinaus müssen die Arbeitsbedingungen und damit die Gesundheit der Beschäftigten verbessert werden, damit diese gesund die Regelarbeitsgrenze erreichen. Für Arbeitgeber lohne sich jeder Euro, den sie in die Gesundheit der Mitarbeiter investieren: Allein aufgrund reduzierter Fehlzeiten sparen die Betriebe laut einer Studie der Initiative Gesundheit und Arbeit im Schnitt 2,70 Euro mit jedem ausgegebenen Euro.“

In weiteren Schritten wolle die NGG vor allem für besonders belastete Beschäftigte gleitende Übergänge in die Rente  tarifvertraglich regeln und für junge Menschen eine sichere Perspektive durch eine qualifizierte Berufsausbildung und Übernahme nach der Ausbildung sichern.

„Auch wenn sich der Einstieg in Demografie-Tarifverträge bisher schwierig gestaltet, müssen die Arbeitgeber umdenken, wenn der demografische Wandel in den NGG-Branchen erfolgreich gemeistert werden soll“, ist sich Güster sicher.
Die Gewerkschaft NGG vertritt die Interessen von rund 550.000 Beschäftigten im Ernährungsgewerbe (Lebensmittelindustrie und Lebensmittelhandwerk) sowie rund 1,7 Millionen Beschäftigten im Hotel- und Gaststättengewerbe.“

Und so liest sich die Pressemitteilung aus dem Vorjahr, vom 18. November 2015 im Wortlaut:
„Tarifrunde 2016: Gewerkschaft NGG fordert Erhöhung der Entgelte um 4,5 bis 5,5 ProzentGüster: Umsteuern und demografischen Wandel tarifvertraglich gestalten

Leipzig – 18. November 2015

Für die Tarifrunde 2016 hat der Hauptvorstand der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) eine tarifpolitische Empfehlung beschlossen, nach der die Entgelte und Ausbildungsvergütungen in der Lebensmittelindustrie, im Lebensmittelhandwerk sowie im Hotel- und Gaststättengewerbe um 4,5 bis 5,5 Prozent im Jahr 2016 steigen sollen, bei einer Laufzeit der Tarifverträge von zwölf Monaten.

Darüber hinaus soll der demografische Wandel in den NGG-Branchen auch tarifvertraglich gestaltet werden. Claus-Harald Güster, stellvertretender NGG-Vorsitzender, begründete diese qualitative Komponente der Tarifempfehlung: „Viele Arbeitgeber haben bisher nicht erkannt, dass es höchste Zeit ist umzusteuern und sie den Schlüssel dafür selbst in der Hand halten. Grundlage für so genannte Demografie-Tarifverträge ist es, zunächst die Altersstruktur unter Beteiligung der Betriebsräte zu analysieren.“

In weiteren Schritten wolle die NGG Vereinbarungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Gesundheit abschließen, damit die Beschäftigten gesund die Regelaltersrente erreichen, gleitende Übergänge in die Rente vor allem für besonders belastete Beschäftigte tarifvertraglich regeln und für junge Menschen eine sichere Perspektive durch eine qualifizierte Berufsausbildung sichern. „Darüber hinaus wollen wir die Übernahme nach der Ausbildung in Tarifverträgen festzurren“, so Güster.

Die Gewerkschaft NGG vertritt die Interessen von rund 550.000 Beschäftigten im Ernährungsgewerbe (Lebensmittelindustrie und Lebensmittelhandwerk) sowie rund 1,7 Millionen Beschäftigten im Hotel- und Gaststättengewerbe.“

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