DZG warnt vor Einschränkungen bei Minijobs
Die Diskussion um die Zukunft der Minijobs kommt nicht zur Ruhe. Seit die Alterssicherungskommission im Juni vorgeschlagen hat, den steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus weitgehend abzuschaffen, meldeten sich Verbände und Politiker wiederholt zu Wort. Nun schaltet sich auch die Denkfabrik Zukunft der Gastwelt (DZG) erneut in die Debatte ein – und warnt vor zusätzlichen Belastungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Unter dem Titel „Minijobs: Erwerbsbeteiligung stärken statt einschränken“ hat die DZG ein neues Impulspapier an politische Entscheidungsträger in Bund und Ländern geschickt. Zusätzliche Aktualität erhält die Debatte durch die jüngsten Landtagswahlen. Sie haben auch die Diskussion über den weiteren Reformkurs der Bundesregierung neu belebt.
Vor diesem Hintergrund spricht sich die DZG für den vollständigen Erhalt des bisherigen Minijob-Sonderstatus aus und warnt vor zusätzlichen Belastungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Statt geringfügige Beschäftigung einzuschränken, sollten aus Sicht der Denkfabrik die Anreize für zusätzliche sozialversicherungspflichtige Beschäftigung verbessert werden.
„Für viele Betriebe sind Minijobs ein fester Bestandteil ihrer Personalplanung“, erklärt DZG-Vorstandssprecher Dr. Marcel Klinge. „Gerade an Wochenenden, in Saisonzeiten oder bei kurzfristigen Nachfragespitzen sind flexible Beschäftigungsformen unverzichtbar. Wer die Erwerbsbeteiligung erhöhen will, sollte zusätzliche Arbeit attraktiver machen, statt bestehende Beschäftigungsmöglichkeiten zu verteuern oder abzuschaffen.“
Rund 1,3 Millionen Minijobber in der Gastwelt betroffen
Nach Angaben der Minijob-Zentrale waren zum 30. Juni 2026 bundesweit sieben Millionen Menschen in Minijobs beschäftigt (6.959.301 Personen). Rund 1,3 Millionen Minijobber arbeiten dabei in der Gastwelt, davon allein eine Million im größten Gastwelt-Sektor Hospitality.
Damit gehört der Dienstleistungssektor laut DZG zu den Wirtschaftsbereichen mit besonders vielen geringfügig Beschäftigten. Vor diesem Hintergrund richtet sich der Blick auf die anstehenden politischen Entscheidungen zur geringfügigen Beschäftigung.
Die Alterssicherungskommission hat empfohlen, den steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus der Minijobs grundsätzlich abzuschaffen. Die konkrete Ausgestaltung soll im weiteren politischen Verfahren beraten werden. Parallel sind zusätzliche Belastungen vorgesehen. Der Pauschalsteuersatz soll von zwei auf fünf Prozent steigen. Zudem stehen höhere Arbeitgeberbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung im Raum.
DZG fordert deutlich bessere Erwerbsanreize
Die Denkfabrik betont, dass sie das Ziel teilt, die Erwerbsbeteiligung zu erhöhen und die Alterssicherung auf eine breitere Basis zu stellen. Sie warnt jedoch vor der Annahme, dass wegfallende oder verteuerte Minijobs automatisch durch sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ersetzt werden. Ein erheblicher Teil der geringfügig Beschäftigten arbeite neben Hauptberuf, Studium, Familienarbeit oder im Ruhestand. Fällt diese Beschäftigungsform weg, besteht aus Sicht der DZG das Risiko, dass ein Teil dieser Erwerbstätigkeit ganz entfällt.
„Die entscheidende Frage ist, wie zusätzliche Arbeit attraktiver wird“, sagt der ehemalige Bundestagsabgeordnete Klinge. „Zweitbeschäftigungen dürfen steuerlich nicht benachteiligt werden, Mehrarbeit muss sich stärker lohnen und der Übergang in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung muss einfacher werden.“
Vier Empfehlungen an den Gesetzgeber
In ihrem Impulspapier empfiehlt die DZG, den bisherigen Minijob-Sonderstatus vollständig beizubehalten und von zusätzlichen Belastungen abzusehen. Zugleich schlägt sie vor, die steuerliche Behandlung von Zweitbeschäftigungen zu reformieren sowie höhere Freibeträge und geringere Belastungen zusätzlicher Arbeit zu prüfen.
Für die Gastwelt mit ihren Bereichen Tourismus, Hospitality, Foodservice & Freizeit sei die Flexibilität besonders wichtig. Wochenenden, Abendstunden sowie Saison- und Nachfragespitzen ließen sich häufig nicht allein mit der Stammbelegschaft abdecken.
„Deutschland braucht mehr Erwerbsbeteiligung. Dafür müssen zusätzliche Arbeitsstunden attraktiver werden und flexible Beschäftigungsformen erhalten bleiben“, betont Klinge abschließend.
Minijob-Debatte läuft seit Monaten
Ausgangspunkt der Diskussion sind die im Juni vorgelegten Empfehlungen der Alterssicherungskommission. Sie schlägt vor, Minijobs regulär in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen und ihren steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus abzuschaffen. Eine Ausnahme soll demnach für Schüler gelten. Beschlossen ist diese Empfehlung bislang nicht.
Im Gastgewerbe stießen die Vorschläge früh auf Kritik. Der Dehoga Bundesverband warnte vor Folgen für die Personalplanung und verwies darauf, dass Minijobber insbesondere für Abendstunden, Wochenenden, Veranstaltungen und saisonale Nachfragespitzen eingesetzt werden. Dehoga-Hauptgeschäftsführerin Jana Schimke hatte die Bedeutung des Beschäftigungsmodells ebenfalls verteidigt.
Das Bundeskabinett hat Anfang September den Entwurf für die Einkommensteuerreform 2027 beschlossen. Dabei soll der einheitliche Pauschalsteuersatz bei Minijobs von zwei auf fünf Prozent steigen. Die Reform befindet sich noch im Gesetzgebungsverfahren.
(DZG/SAKL)