Offener Brief

Drohende Steuernachzahlungen abwenden

Verzweifelter Gastronom in seinem Betrieb
Den meisten Mitarbeitern im Gastgewerbe drohen aufgrund der Kurzarbeit Steuernachzahlungen. (Foto: © Halfpoint/stock.adobe.com)
Da Lohnersatzleistungen dem Progressionsvorbehalt unterliegen, drohen vielen Mitarbeitenden im Gastgewerbe Steuernachzahlungen. In einem offenen Brief an den Finanzausschuss fordert das Aktionsbündnis Tourismusvielfalt daher Nachbesserungen. Die Betroffenen hätten ohnehin schon enorme Gehaltseinbußen hinzunehmen.
Dienstag, 04.05.2021, 10:59 Uhr, Autor: Natalie Ziebolz

Erst Kurzarbeitergeld, nun Steuernachzahlungen – die Tourismusbranche und ihre Beschäftigten stehen mit dem Rücken an der Wand: In einem offenen Brief an den Finanzausschuss des Bundestages fordert das Aktionsbündnis Tourismusvielfalt (ATV) daher Nachbesserungen bei den drohenden Nachzahlungen. Sie sollen für die Jahre 2020 und 2021 nicht dem Progressionsvorbehalt nach dem Einkommensteuergesetz unterworfen, sondern zurückgestellt werden.

Progressionsvorbehalt führt zu Nachzahlungen

Das Bündnis weist in seinem Schreiben darauf hin, dass zu dem Zeitpunkt, als Ende des vergangenen Jahres das Jahressteuergesetz von Bundestag und Bundesrat beschlossen wurde, nicht absehbar war, dass die Corona-Pandemie Deutschland im Jahr 2021 noch härter im Griff haben würde als im Vorjahr. Das Jahressteuergesetz sieht vor, dass Lohn- und Entgeltersatzleistungen wie das Kurzarbeitergeld (KUG), die im Rahmen der Pandemie ausgezahlt wurden, nicht aus dem Progressionsvorbehalt herausgenommen werden.

„Genau dieser Progressionsvorbehalt wird nun aber dazu führen, dass die vielen finanziell schon hart getroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Tourismusbranche nun auch noch mit Nachzahlungen bei ihrer Steuererklärung zu rechnen haben“, kritisiert das Aktionsbündnis. Denn Lohn- und Entgeltersatzleistungen werden gemäß §32b Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes zwar grundsätzlich steuerfrei ausgezahlt, bei der Ermittlung des Steuersatzes jedoch auf das übrige zu versteuernde Einkommen als Leistungen angerechnet, was regelmäßig zu einer Erhöhung des Steuersatzes führt.

Fast die gesamte Branche betroffen

„Nahezu die gesamte Tourismusbranche ist sowohl auf Corona-Hilfen als auch auf Lohn- und Entgeltersatzleistungen angewiesen, und hat folglich enorme Gehaltseinbußen aufgrund der Pandemie hinnehmen müssen“, bekräftigen die 28 Branchenverbände in ihrem Schreiben. Eine Zurückstellung der Corona-Lohnersatzleistungen bei der Besteuerung würde die finanziellen Sorgen der in dieser Krise am schwersten Betroffenen mildern und zu einer sofortigen finanziellen Entlastung beitragen.

(VIR/NZ)

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