Verbraucherschutz

Das Spiel mit den Sternen

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Die Hotelklassifizierung mit Sternen kann vor allem online oft irreführend sein. (Foto: © Fotolia/Rawf8)
Die Hotelklassifizierung mit bis zu fünf Sternen ist für viele Reisende ein wichtiger Anhaltspunkt bei der Hotelwahl. Aber nicht alle beziehen sich mit ihren Sterneangaben auf die neutrale Bewertung durch den Dehoga. 
Montag, 03.06.2019, 11:07 Uhr, Autor: Kristina Presser

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) geht nach eigenen Angaben erfolgreich gegen Schummeleien und Irreführungen bei der Hotelsterne-Kategorisierung vor. Wie Markus Luthe, Geschäftsführer Dehoga Deutsche Hotelklassifizierung, der Deutschen Presse-Agentur sagte, sei die Zahl der Verdachtsfälle inzwischen deutlich gesunken. Gerade auf Online-Plattformen finden Verbraucher immer wieder Sterne-Angaben zu Hotels, die oftmals nicht nach dem umfangreichen Kriterienkatalog vom Dehoga vergeben wurden. Vielmehr folgen diese Angaben eigenen Bewertungsstandards. Vor allem Gespräche dazu mit Google blieben Luthe zufolge ergebnislos.

Seit Herbst 2016 untersucht eine spezielle Software regelmäßig bis zu 25.000 Webseiten deutscher Hotels auf unberechtigte Werbung mit Sternen. Bei einer Überprüfung im vergangenen Jahr wurden den Angaben zufolge auf 3,1 Prozent der Hotelseiten im Internet irreführende Angaben entdeckt. 2017 waren es 3,9 Prozent und im Jahr zuvor 5,5 Prozent gewesen. Insgesamt gab es im vergangenen Jahr 745 Verdachtsfälle (2017: 981 Fälle).

Mit den Sternen ist Seriosität verbunden
Derzeit sind rund 8.300 Betriebe mit der Sterne-Kategorisierung des Dehoga ausgezeichnet. Sie gilt jeweils für drei Jahre und unterstützt Reisende bei der Hotelentscheidung. „Verbraucher haben sich an diese Kategorisierung gewöhnt. Die Sterne strahlen eine gewisse Seriosität aus“, erläuterte Tourismusexperte Felix Methmann vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). „Andere Bewertungen, die nicht auf der Zertifizierung durch den Dehoga beruhen, sollten sich daher optisch deutlich unterscheiden.“ Das gelte auch für Online-Plattformen. Denn dort wird oftmals suggeriert, dass die Sterne-Anzahl auf einem neutralen Bewertungssystem basieren. Tatsächlich handelt es sich aber um eine eigene Sterneklassifizierung. Verbraucher würden dadurch in die Irre geführt, fasst Methmann zusammen.

Google gibt Anlass zur Sorge
Sorgen bereitet insbesondere Google: „Dort, wo jeder als erstes hinschaut, darf kein Sternechaos herrschen“, sagte Luthe. „Leider sind unsere diesbezüglichen Gespräche mit Google letztlich ergebnislos geblieben.“ Luthe begrüßt daher die Klage der Wettbewerbszentrale gegen den US-Giganten vor dem Landgericht Berlin. Es sei richtig und wichtig, dass die Wettbewerbszentrale tätig werde und Klarheit fordere.

Hintergrund ist nach Angaben der Wettbewerbszentrale eine Hotelkategorisierung mit Sternen auf der Google-Plattform My Business. Die Wettbewerbszentrale argumentiert, Verbraucher und Konkurrenten würden nicht nur in die Irre geführt, sondern sogar die betreffenden Hotelbetreiber benachteiligt, die mit der genannten Sterne-Kategorie selbst gar nicht werben wollten. Google äußerte sich zunächst nicht auf Anfrage. (dpa/KP)

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