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Bundesverband der Systemgastronomie kritisiert geplante Reform des Verpackungsgesetzes

Markus Suchert
BdS-Hauptgeschäftsführer Markus Suchert kritisiert die Pläne zur Novellierung des Verpackungsgesetzes. (Foto: © BdS)
Ab 2024 sollen Gastronomen extra bezahlen: Das Umweltbundesamt will eine Sonderabgabe für bestimmte Einweg-Lebensmittelverpackungen mit Plastikanteil einführen. BdS-Hauptgeschäftsführer Markus Suchert befürchtet dabei negative Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit der betroffenen Unternehmen.
Donnerstag, 29.06.2023, 15:04 Uhr, Autor: Sarah Kleinen

„Der Bundesverband der Systemgastronomie (BdS) sieht die geplante Reform des Verpackungsgesetzes sehr kritisch“, sagt BdS-Hauptgeschäftsführer Markus Suchert.

Die ab 2024 geplante Ausweitung der geltenden Mehrwegangebotspflicht für Speisen und Getränke To-Go auf alle Materialien sowie das Verbot von Einwegverpackungen beim Vor-Ort-Verzehr ab 2025 würden die ohnehin schon gebeutelte Systemgastronomie hart treffen.

„Ein generelles Verbot von Einwegverpackungen berücksichtigt weder die fragwürdige Ökobilanz von Mehrwegverpackungen und die Recycelfähigkeit von Papierverpackungen noch Aspekte der Lebensmittelsicherheit und Hygiene“, stellt Markus Suchert heraus. Darüber hinaus erfordere die komplette Umstellung auf Mehrwegalternativen einen enormen organisatorischen und finanziellen Aufwand für die Unternehmen der Systemgastronomie. „Dies würde die Komplexität der Restaurantabläufe massiv erhöhen“, betont der BdS-Hauptgeschäftsführer.

Mehrwegangebotspflicht muss umsetzbar sein

Die Mitgliedsunternehmen hätten bereits in den letzten Monaten sehr viel unternommen, um die Mehrwegangebotspflicht, die seit dem 1. Januar 2023 gilt, umzusetzen. In der Praxis haben laut Markus Suchert manche Mitglieder ein eigenes Mehrwegpfandsystem entwickelt, während andere das Angebot von externen Dienstleistern und Mehrwegpoolsystemen nutzen.

"Dementsprechend unterschiedlich sind auch die Abläufe. Doch bei allen ist der Logistik- und Kostenaufwand hoch„, stellt Markus Suchert heraus und ergänzt: “Für unsere Mitglieder ist grundsätzlich wichtig, dass die Mehrwegangebotspflicht in der Praxis umsetzbar ist."

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Vorschläge aus dem Bundesumweltministerium könnten Unternehmen gefährden 

„Die neuen Vorschläge aus dem Bundesumweltministerium sind insbesondere mit den engen Übergangsfristen in der Praxis nicht umsetzbar und würden die Branche – die im Hinblick auf steigende Energie-, Lebensmittel- und Personalkosten, den anhalten Arbeitskräftemangel, ein drohendes Werbeverbot für den Großteil der Produkte, die drohende Mehrwertsteuererhöhung auf Speisen, die weiterhin hohe Inflation sowie weitere ordnungspolitische Vorgaben ohnehin schon stark belastet ist – schwer treffen und die Wirtschaftlichkeit der Unternehmen der Systemgastronomie ernsthaft gefährden“, betont der BdS.

„Nicht nachvollziehbar ist darüber hinaus, wieso die Bundesregierung gerade jetzt mit einem Alleingang vorprescht und einen Flickenteppich von ordnungspolitischen Vorgaben zum Umgang mit Verpackungen riskiert, wenn auf EU-Ebene einheitliche Regelungen für eine EU-Verpackungsrichtlinie erarbeitet werden“, schließt Markus Suchert seine Kritik ab. 

(BdS/SAKL)

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