Keine Nachzahlungen

BGN-Beitrag 2021 bleibt stabil

Der BGN-Beitrag 2021 bleibt unverändert
Für das Jahr 2021 werden keine Nachzahlungen fällig. Der BGN-Beitrag ist für die bei der BGN versicherten Betriebe mit den im Laufe des Jahres 2021 geleisteten Vorschüssen bezahlt. (Foto: © Zerbor/stock.adobe.com)
Keine Nachzahlungen für das vergangene Jahr: Für die bei der BGN versicherten Betriebe ist der BGN-Beitrag 2021 mit den im Laufe des Jahres 2021 geleisteten Vorschüssen bezahlt.
Dienstag, 12.04.2022, 15:18 Uhr, Autor: Sarah Kleinen

Der Vorstand der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe setzte am 31. März den Beitragsfuß 2021 auf 0,342 Euro fest (je 100 Euro Entgelt in der Gefahrklasse 1). Das Gremium beschloss zudem die finanzielle Stützung der Mitgliedsbeiträge aus den Betriebsmitteln der Berufsgenossenschaft. Für die bei der BGN versicherten Betriebe bedeutet das: Mit den im Laufe des Jahres 2021 geleisteten Vorschüssen ist der BGN-Beitrag 2021 bezahlt. Nachzahlungen werden für 2021 nicht fällig.

Prinzip Vorsicht: Etwas mehr Vorschuss für 2022

Die weitere Entwicklung der SARS-CoV2-Pandemie und des Ukrainekrieges und deren wirtschaftlichen Folgen sind derzeit nicht absehbar. Mit Blick auch auf die aktuelle Situation hat der BGN-Vorstand deshalb ebenfalls beschlossen, die Vorschüsse 2022 auf 0,352 Euro festzulegen und damit einer schwer kalkulierbaren Beitragserhöhung für dieses Jahr bestmöglich vorzubeugen.

(BGN/SAKL)

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