„Belastungsgrenze der Unternehmen nahezu erreicht“
Der Bundesverband der Systemgastronomie e.V. (BdS) hat sich in einem Brandbrief an Bundesfinanzminister Olaf Scholz und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier gewandt und konkrete Maßnahmen zur Unterstützung der Gastronomie gefordert. Die finanzielle und wirtschaftliche Belastungsgrenze der Unternehmen sei nahezu erreicht, heißt es in dem Schreiben vom 17. April 2020, das BdS-Hauptgeschäftsführerin Andrea Belegante unterzeichnete. Die bisherigen staatlichen Finanzhilfen seien eine Erleichterung gewesen, würden jedoch nicht ausreichen. Auch die freiwillige gemeinsame Tarifvereinbarung mit der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten, die der BdS schon zu Beginn der Corona-Krise geschlossen hatte, um Kurzarbeit einzuführen und das Kurzarbeitergeld auf 90 Prozent aufzustocken, kann die inzwischen zunehmend angespannte Wirtschaftslage der Unternehmen kaum mildern.
Was der BdS konkret fordert:
- Ein Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent
Die Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes auf sieben Prozent „würde der Gastronomie direkt und zielgenau helfen“, wie der Verband mitteilt. „Die (temporäre) Senkung der Ausgabenseite kann einen wichtigen Beitrag leisten, die in der Krise aufgenommenen Kredite in einem realistischen Zeitraum zurückzuzahlen.“ Die Senkung der Mehrwertsteuer wäre zudem ein wichtiger Schritt, um die Vielfalt der Branche zu erhalten.
- Konkreter Fahrplan zur Öffnung
Es brauche dringen einen konkreten Plan zum „Wiedereinstieg“, appellierte Andrea Belegante an die Bundesminister. Hilfreich wären dazu kürzere Intervalle zur Bewertung der gegenwärtigen Situation, oder die Einführung eines „Corona-Expertengremiums Gastronomie“, in dem Gastronomieverbände und die Politik gemeinsam nach Lösungen suchen. Zeitnahe gelte es außerdem „die Öffnungszeiten behutsam, aber wirtschaftlich tragbar auszuweiten sowie über den Tag zu verteilen, sodass das Gästeaufkommen entzerrt wird“, forderte die BdS-Hauptgeschäftsführerin. Die Branchenstruktur würde außerdem die schnelle Umsetzung einheitlicher Standards, wie etwa Hygieneregelungen, begünstigen.
- Erweiterung der Corona-Soforthilfe
Damit auch kleine und mittlere Unternehmen von den Corona-Soforthilfen des Bundes profitieren können, müssten die Gelder auch für Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten zugänglich gemacht werden. Als Vorschlag liefert der BdS eine Staffelung bis zu 5, bis zu 10, bis zu 50 und bis zu 250 Erwerbstätige in einem Unternehmen. Aktuell gelten die Soforthilfen nur für Betriebe bis maximal zehn Mitarbeiter.
- Entschädigungsfonds
Unternehmen, die von der behördlich angeordneten (Teil-)Schließung im Rahmen der Corona-Pandemie betroffen sind, müsse ein Entschädigungsfonds zur Verfügung stehen. Ebenso jenen, „die im Sinne des vorbeugenden Gesundheitsschutzes ihre Restaurants freiwillig und noch vor der behördlichen Verfügung geschlossen haben.“
(BdS/KP)