Ausblick

BdS-Überblick: Was ändert sich 2024 für die Systemgastronomie?

Schnellrestaurant
Systemgastronomen müssen sich auf so manche Änderungen in der Rechtlage einstellen. (Foto: © orendesain99/stock.adobe.com)
Neues Jahr, neue Gesetze – oftmals gehen mit dem Jahreswechsel viele neue Regeln, Richtlinien und Änderungen einher. Die ersten Neuerungen greifen bereits ab Januar. Der Bundesverband der Deutschen Systemgastronomie gibt daher einen Überblick, was sich 2024 alles ändert.
Donnerstag, 21.12.2023, 08:29 Uhr, Autor: Karoline Giokas

Welche Auswirkungen werden die neuen Gesetze, Gesetzesänderungen und rechtspolitischen Entwicklungen auf die systemgastronomischen Mitgliedsunternehmen für das neue Jahr 2024 haben? Die Experten des BdS geben nachfolgend einen kurzen Überblick.

Bereich Tarifpolitik:


[if !supportLineBreakNewLine][endif]Tarifrecht / Tarifbindung (Tarifstärkungspaket)
Bundesarbeitsminister Heil hat angekündigt, ein Bundestariftreuegesetz vorzulegen. Nach Informationen des BdS soll ein erster Entwurf Anfang des Jahres 2024 in die Verbändebeteiligung gegeben werden. Damit sollen die drei im Koalitionsvertrag genannten Vorhaben – Tariftreue bei der öffentlichen Auftragsvergabe des Bundes, „Verhinderung von Tarifflucht“ bei Betriebsausgliederung und digitales Betriebszugangsrecht für Gewerkschaften – umgesetzt werden. Voraussichtliches Inkrafttreten soll 2024 erfolgen.

Gesetzliche Erhöhung des Mindestlohns
Nach dem Beschluss der Mindestlohnkommission steigt der Mindestlohn zum 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro und zum 1. Januar 2025 auf dann 12,82 Euro. Am 29. November 2023 ist die Vierte Verordnung zur Anpassung des Mindestlohns im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Die Erhöhung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

Geringfügig entlohnte Beschäftigte – Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze
Die Entgeltgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungen (sof. Minijobs) orientiert sich am gesetzlichen Mindestlohn. Bis zu einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden soll ein Minijob möglich sein. Daher steigt auch bei jeder Anhebung des Mindestlohns die Geringfügigkeitsgrenze. Mit der Erhöhung des Mindestlohns zum 1. Januar 2024 erhöht sich demnach auch die Geringfügigkeitsgrenze von 520,00 EUR auf 538,00 EUR. Die Jahresverdienstgrenze erhöht sich entsprechend auf 6.456,00 EUR. Die Erhöhung tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft.

Verordnung zur Änderung der Mindestlohndokumentationspflicht (MiLoDokV)
Mit der Ersten Änderung der MiLoDokV sollen die Schwellenwerte für die Ausnahmen der Dokumentationspflichten für Arbeitgeber, die ein verstetigtes Monatsentgelt bezahlen, wie folgt angepasst werden: 4.319,00 € bzw. 2.879,00 € ab 1. Januar 2024, 4.461,00 € bzw. 2.974,00 € ab 1. Januar 2025. Die Schwellenwerte werden somit künftig in Bezug auf die jeweils geltende Mindestlohnhöhe dynamisch angepasst. Die Änderung soll voraussichtlich im ersten Quartal des Jahres 2024 in Kraft treten.

Bereich Arbeitszeit:

Arbeitszeiterfassung
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Beschluss vom 13. September 2022 eine Entscheidung zur Frage der Einführung der Arbeitszeiterfassung getroffen und aus dem allgemeinen Arbeitsschutzgesetz eine Erfassungspflicht des Arbeitgebers abgeleitet. Im Koalitionsvertrag ist vorgesehen, gesetzliche Regelungen zur Arbeitszeiterfassung zu treffen.

Ein erster Arbeitsentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) ist Mitte des Jahres 2023 in der Ressortabstimmung gescheitert. Es ist damit zu rechnen, dass in der ersten Hälfte des Jahres 2024 ein entsprechender Entwurf überarbeitet wird. Ein mögliches Inkrafttreten könnte Ende des Jahres 2024 erfolgen.

Bereich Ausländerrecht:

Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung
Der Bundestag hat am 23. Juni 2023 den Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung angenommen. Die Gesetzesreform der Ampel-Koalition soll ausländischen Fachkräften die Einwanderung nach Deutschland erleichtern.

Teile des Gesetzes sind bereits am 18. November 2023 in Kraft getreten, darunter die Einwanderungsmöglichkeiten mit der neu gestalteten Blauen Karte EU (§ 18g AufenthG), die neuen Regelungen für die Aufenthaltserlaubnisse für Fachkräfte mit Berufsausbildung und Fachkräfte mit akademischer Ausbildung (§ 18b AufenthG) sowie die Entfristung der sogenannten “Westbalkanregelung”.

Weitere Regelungen des Gesetzes treten erst im Laufe des Jahres 2024 in Kraft (voraussichtlich ab März bzw. ab Juni). Dazu gehören z. B. die neue Anerkennungspartnerschaft, mit welcher Personen aus Drittstaaten künftig erst einreisen und dann das gesamte Anerkennungsverfahren in Deutschland durchführen können, die Möglichkeit zur Einreise für alle nicht-reglementierten Berufe, sofern diese Personen bereits über berufspraktische Erfahrung verfügen, sowie die Einreise mit der neuen Chancenkarte zur Arbeitsplatzsuche.

Datenschutz und Hinweisgeberschutz: 

Beschäftigtendatenschutzgesetz
Der Koalitionsvertrag sieht die Schaffung von neuen Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz vor. Mit einem neuen Gesetz sollen eigenständige Regelungen für den Datenschutz im Beschäftigtenverhältnis geschaffen werden. Das Gesetzgebungsverfahren wird derzeit in gemeinsamer Federführung von BMAS und BMI vorbereitet. Erforderlich sind neue entwicklungsoffenere Regelungen, die den Unternehmen nicht noch mehr bürokratische Hürden und Pflichten auferlegen. Das neue Gesetz soll voraussichtliches Ende des Jahres 2024 in Kraft treten.

Schwarze Mitarbeiterin mit roter Schürze in einer Systemgastronomieküche
Fachkräften aus dem Ausland soll die Einwanderung erleichtert werden. (Foto: © Zaleman/stock.adobe.com)

Bereich Gesundheit und Soziales: 

SV-Meldeportal
Die Ausfüllhilfe zum elektronischen Datenaustausch mit den Sozialversicherungsträgern „sv-net“ wird durch ein neues Portal „SV-Meldeportal“ abgelöst. „Sv-net“ wird noch bis zum 29. Februar 2024 weiterlaufen. In einer Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2023 kann „sv.net“ uneingeschränkt weiterhin genutzt werden. Ab dem 1. Januar 2024 wird es zu Einschränkungen kommen, die sich insbesondere auf Rückmeldungen beziehen, die zwar nach wie vor mittels sv.net gesendet, aber nur über das SV-Meldeportal abgerufen werden können. Gilt uneingeschränkt ab 1. März 2024.

Verordnung über die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung
Mit der am 29. November 2023 im Bundesgesetzblatt verkündeten Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2024 sind die neuen Werte der Rechengrößen der Sozialversicherung festgelegt worden. Dabei handelt es sich um relevante Kenngrößen der Sozialversicherung für das Versicherungs-, Beitrags- und Leistungsrecht, wie z. B. den Beitragsbemessungsgrenzen der gesetzlichen Rentenversicherung oder die Jahresarbeitsentgeltgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Verordnung tritt ab 1. Januar 2024 in Kraft.

Bereich Steuern, Ernährung, Umwelt und Verpackung: 

Auslaufen der befristet abgesenkten Mehrwertsteuer auf 7 Prozent
Die Regierungskoalition hat sich aufgrund der mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Nachtragshaushalt 2021 notwendigen Einsparmaßnahmen am 16. November 2023 darauf verständigt, die reduzierte Mehrwertsteuer von 7 Prozent auf Speisen nicht zu verlängern. Die Absenkung des Steuersatzes läuft damit zum 31. Dezember 2023 aus. Dementsprechend soll ab 1. Januar 2024 wieder der reguläre Steuersatz von 19 Prozent gelten.

Verpackungsgesetz
Mit dem Referentenentwurf des Dritten Gesetzes zur Änderung des Verpackungsgesetzes – Gesetz für weniger Verpackungsmüll sollen überflüssige Verpackungen vermieden und insbesondere ökologisch vorteilhafte Mehrwegverpackungen gefördert werden. Um dieses Ziel zu erreichen, soll ab 1. Januar 2025 eine Ausweitung der Angebotspflicht für Mehrwegverpackungen auf alle Materialien bei To-Go-Lebensmitteln sowie ein Verbot von Einwegverpackungen beim Vor-Ort-Verzehr ab 1. Juli 2025 gelten.

Laut den BdS-Experten bedeuten die geplanten Neuregelungen einen erheblichen Eingriff in die unternehmerische Freiheit und lassen etwaige ökologische Vorteile von Einwegverpackungen gegenüber Mehrwergverpackungen ebenso unberücksichtigt wie Aspekte der Lebensmittelsicherheit und Hygiene. Der Entwurf des BMUV befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung. (Voraussichtliches Inkrafttreten: Ende des Jahres 2024)

EU-Verpackungsverordnung (PPWR)
Mit der Europäischen Verpackungsverordnung (PPWR – Proposal Packaging and Packaging Waste) sollen Verpackungsabfälle vermieden und die Recyclingfähigkeit von Verpackungen gefördert werden. Über eine von der EU-Kommission vorgeschlagene Verpackungsverordnung hat das Europäische Parlament (EP) am 22. November 2023 abgestimmt.

Lieferant in orangefarbenen Polohemd überreicht zwei Tüten mit bestellten Gerichten
Ab 1. Januar 2025 soll eine Ausweitung der Angebotspflicht für Mehrwegverpackungen auf alle Materialien bei To-Go-Lebensmitteln gelten.(Foto: ©  Atstock Productions/stock.adobe.com)

Im Rahmen der Abstimmung hat sich das EP auf einige, für die Systemgastronomie erleichternde Vorgaben geeinigt. So wurden die ursprünglich vorgesehenen Verbote für bestimmte Einwegverpackungen, wie z. B. für Gewürze, Saucen u. ä. ebenso gestrichen wie die Verbote von Einwegverpackungen für Lebensmittel und Getränke, die in den Restaurants befüllt und verzehrt werden.

Über die Vorschläge muss nun noch der Europäische Rat abstimmen. Eine erste allgemeine Ausrichtung im Europäischen Rat wird für den 18. Dezember erwartet. Ziel ist es, die PPWR nach den Trilog Verhandlungen im 1. Quartal 2024 abzuschließen. (Voraussichtliches Inkrafttreten: Ende 2024)

Verordnung zur verpflichtenden Herkunftskennzeichnung von Fleisch bei der Außer-Haus-Verpflegung
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) plant den Erlass einer Verordnung, die eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung von Fleisch in der Außer-Haus-Verpflegung vorsieht. In persönlichen Gesprächen mit dem BMEL sowie einem Positionspapier hat der BdS vor zusätzlichen Belastungen für die Branche gewarnt und eine praxistaugliche Umsetzung angemahnt. Es ist noch nicht absehbar, ob es zum Verordnungsentwurf kommt.

Bereich Bildung:

2. Reform der Weiterbildungsförderung von Beschäftigten
Das Weiterbildungsgesetz umfasst verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Weiterbildungsförderung für Beschäftigte, einschließlich der Einführung eines Qualifizierungsgeldes und einer Ausbildungsgarantie. Unter anderem wurde die Inanspruchnahme der Weiterbildungsförderung für Beschäftigte gemäß § 82 SGB III vereinfacht.

Auch wird durch die Einführung fester Fördersätze und der Reduzierung von Förderkombinationen der Zugang zu Weiterbildungsangeboten für Arbeitgeber und Beschäftigte erleichtert. Weiter soll das sogenannte Qualifizierungsgeld gemäß § 82a – § 82c SGB III Unternehmen dabei unterstützen, ihre Fachkräfte durch berufsspezifische Weiterbildungen zu halten. Das Inkrafttreten ist für den 1. April 2024 geplant.

(BdS-Experten/KAGI)

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